Vogelgrippe: Massnahmen bis Ende April verlängert Die schweizweiten Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe werden bis mindestens Ende April 2023 verlängert. Geflügel, auch aus Freilandhaltung, darf weiter nicht auf die Weide.
Die schweizweiten Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe werden bis mindestens Ende April 2023 verlängert. Geflügel, auch aus Freilandhaltung, darf vorübergehend nicht auf die Weide, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen am Donnerstag mitteilte. Der Kanton Freiburg meldete derweil zwei neue Vogelgrippefälle.
Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel solle damit verhindert werden. Die Massnahmen würden sowohl für Nutztier- als auch für Hobbyhaltungen gelten, schrieb das BLV.Der für die Freilandhaltung erforderliche Auslauf auf die Weide könne den Tieren aufgrund dieser Massnahmen nicht gewährt werden. Somit heisst es weiter: Hausgeflügel muss entweder im Stall bleiben oder darf nur in einen vor Wildvögeln geschützten Auslauf.
Der Schutz der Tiere vor der Vogelgrippe stehe im Vordergrund. Die vorübergehende Einschränkung des Auslaufs sei eine Ausnahme. Das BLV hatte die Bestimmungen im November 2022 landesweit verordnet, nachdem die zuständigen Labore das Virus in einem Hobbybetrieb bei Winterthur ZH nachgewiesen hatten.
Die jetzt auftretenden Fälle seien zudem nicht mehr hauptsächlich auf die Einschleppung von Zugvögeln aus dem Ausland zurückzuführen, sondern vor allem auf die Verbreitung des Virus unter den in der Schweiz lebenden Vögeln. Auch wenn bisher vor allem Möwen verendet seien, könne das Virus viele weitere Arten von Wildvögeln befallen.Beschränken Sie den Auslauf des Hausgeflügels auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich.
Erste Symptome treten nach 2 bis 14 Tagen auf und gleichen schweren grippeähnlichen Beschwerden. Aus den üblichen Hygiene- und Vorsichtsgründen wird jede Person, die einen toten Wildvogel findet, aufgefordert, diesen nicht zu berühren und die Behörden zu informieren.
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