Verordnungspaket 2023: das steht drin

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Verordnungspaket 2023: das steht drin
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Der Bundesrat hat am 1. November 2023 das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2023 verabschiedet. Die Änderungen betreffen namentlich die Sömmerungsbetriebe, den Direktzahlungskredit, das Reduktionsziel für Stickstoff und die Milchzulagen. Die neuen Bestimmungen werden mehrheitlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Die Zulagen für verkäste Milch und für Fütterung ohne Silage werden nicht direkt an die Milchproduzentinnen und -produzenten ausbezahlt. Dafür verschärft der Bund die Deklarationspflicht.Das Verordnungspaket fügt sich dabei auch in den Rahmen der Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushalts. So müssen beim Direktzahlungskredit Einsparungen von rund 55 Millionen Franken pro Jahr erzielt werden.

Biodiversitätsbeiträge werden vereinfacht Die Biodiversitätsbeiträge werden vereinfacht und präzisiert, um ihren Vollzug zu verbessern. Bei den Produktionssystembeiträgen für eine angemessene Bodenbedeckung auf offener Ackerfläche wird die Anforderung an die gesamtbetriebliche Umsetzung leicht gelockert, indem mindestens 80 Prozent der Flächen die Bedingungen erfüllen müssen.

Solaranlagen gelten als LN Flächen mit standortgebundenen Solaranlagen wie beispielsweise Photovoltaik-Anlagen werden zurzeit nicht zur landwirtschaftlichen Nutzfläche gezählt. Im Rahmen der Revision der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung wird diese Bestimmung gelockert. Mit der Annahme der Motion 22.3795 «Ziel zur Verringerung von Nährstoffverlusten senken» hat das Parlament den Bundesrat aufgefordert, diese Zielvorgabe nach unten anzupassen. Dementsprechend wird im vorliegenden Verordnungspaket das Ziel zur Verringerung von Stickstoffverlusten auf 15 Prozent gesenkt. Das Reduktionsziel für Phosphor wird nicht angepasst und beträgt weiterhin 20 Prozent.

Allerdings müssen die Milchkäuferinnen und -käufer der Administrationsstelle ab dem 1. Januar 2025 auf der Milchgeldabrechnung die je Produzentin und Produzent gelieferte zulagenberechtigte Menge Milch deklarieren. Damit werden dem Bund Informationen darüber vorliegen, wie die Milchzulagen von den Milchkäuferinnen und -käufern an die Produzentinnen und Produzenten ausbezahlt werden.

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