Verbotener Handel mit Betäubungsmitteln: Fall vor dem Zuger Strafgericht

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Das Zuger Strafgericht befasste sich kürzlich mit einem Fall aus der Kategorie 'verbotener Handel mit Betäubungsmitteln'. Die beiden Beschuldigten sind heute 38 respektive 39 Jahre alt und wurden wegen des Handels mit Betäubungsmitteln angeklagt.

Das Zuger Strafgericht befasste sich kürzlich mit einem Fall aus der Kategorie «verbotener Handel mit Betäubungsmitteln». Dieser geschah im grossen Stil, wie aus den Anklage schriften der beiden Beschuldigten hervorgeht. Sie sind heute 38 respektive 39 Jahre alt.

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