Aus dem Archiv: ILO-Bericht zu Zwangsarbeit
Die USA haben 60 Volkswirtschaften, darunter auch der Schweiz, neue Zölle angedroht. Diese Staaten würden Importe von Produkten aus mutmasslicher Zwangsarbeit nicht verhindern oder bestehende Importverbote nicht genügend überprüfen.
Was ist dran an diesem Vorwurf? Nachhaltige Lieferketten: Schweiz ohne klare Vorgaben Im europäischen Vergleich hinke die Schweiz punkto nachhaltiger Lieferketten hinterher. Das erklärt Nicolas Bueno, Assistenzprofessor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Fern-Universität Schweiz. Bueno, der zu Menschenrechten in der globalen Wirtschaft geforscht hat, begründet seine Einschätzung damit, dass die Schweiz im Gegensatz zur EU keine Rechtsvorschriften verfüge, die Unternehmen dazu verpflichten, Zwangsarbeit in ihrer Lieferkette zu verbieten.
Die Schweiz habe zudem keine Massnahmen ergriffen, um die Einfuhr von Produkten aus Zwangsarbeit zu verbieten. Aber: Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist derzeit in Arbeit. Der Bund und Zwangsarbeit Box aufklappen Box zuklappen Laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft Seco, ist die Schweiz internationale Verpflichtungen eingegangen, gemäss denen sie Massnahmen gegen Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel ergreifen muss.
So verabschiedete die Schweiz 1998 eine Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. 2014 ratifizierte die Schweiz ein weiteres Abkommen, welches unter anderem ein spezifisches Vorgehen gegen den Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung umfasst. Doch der Bund stellte sich auch gegen Massnahmen. So verlangte ein Vorstoss im Parlament ein Einfuhrverbot für Waren, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden oder in Zwangsarbeit hergestellte Bestandteile enthalten.
Der Bundesrat lehnte diesen mit folgender Begründung ab: «Die Überprüfung der Produktionsbedingungen im Ausland und somit der Einhaltung des Verbots von Zwangsarbeit kann durch die Bundesverwaltung nicht gewährleistet werden. Sie verfügt nicht über die Mittel und Möglichkeiten, jedes eingeführte Produkt sowie seine einzelner Komponenten lückenlos zurückzuverfolgen. Die Umsetzung der mit der Motion geforderten Massnahme hätte für die betroffenen Unternehmen Auswirkungen, die über die aktuell erwartete menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung hinausgehen. » Dieser Entwurf gelte nur für grosse Unternehmen, so Nicolas Bueno.
Er verpflichte diese, Zwangsarbeit in ihrer Lieferkette zu verbieten. Die EU hingegen hat eine Verordnung zum Verbot der Einfuhr von Zwangsarbeit – die Schweiz hat diese nicht übernommen. Sie gehe davon aus, dass dies Probleme im Hinblick auf den freien Warenverkehr mit sich bringen könnte. Für Nicolas Bueno ist dies jedoch fraglich.
Zwangsarbeit: Starke Gesetze, schwierige Kontrolle Dass die Schweiz zu wenig dagegen unternehme, weist der Wirtschaftsverband Economiesuisse zurück. Zwangsarbeit sei in der Schweiz verfassungs-, zivil- und strafrechtlich verboten.
Zudem habe die Schweiz die einschlägigen IAO-Konventionen ratifiziert und mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte die UN-Leitprinzipien umgesetzt. Aus rechtlicher Sicht ist jeder Staat verpflichtet, Zwangsarbeit zu bekämpfen, da dies eine grundlegende Norm der Internationalen Arbeitsorganisation IAO ist. Zwangsarbeit ist ein strafrechtlich verfolgbares Verbrechen. Die Schwierigkeit bei der Bekämpfung von Zwangsarbeit bestehe darin, so Nicolas Bueno, dass Zwangsarbeit im Verborgenen ausgeübt werde.
«Personen, die zur Arbeit gezwungen werden, haben in der Regel auch keinen Arbeitsvertrag, werden ausgegrenzt und können keine Beschwerden einreichen oder vor Gericht gehen, um ihre Rechte geltend zu machen. » Bau, Reinigung, Kakao besonders gefährdet Wenn Produkte über Lieferketten auch in die Schweiz exportiert werden, sei es schwierig, die genaue Herkunft und mögliche Zwangsarbeit festzustellen. Laut Rechtsprofessor Bueno könnten Importländer Druck auf den Exportstaat ausüben und ihn veranlassen, gegen Zwangsarbeit vorzugehen.
Man könnte auch Zwischenhändler bestrafen, die von Zwangsarbeit profitieren würden, und den Arbeitsmarkt «sanieren». Das würde zwar die Arbeitsplätze der Menschen unter Zwangsarbeit gefährden, dafür könnte sich jedoch der Markt verlagern und Chancen für andere Arbeitnehmende im Land schaffen, die nicht unter Zwangsarbeit stünden. Was ist Zwangsarbeit? Box aufklappen Box zuklappen Die Internationale Arbeitsorganisation definiert Zwangsarbeit anhand dreier Kriterien: Die IAO ist eine UN-Organisation, die sich laut eigenen Angaben für soziale Gerechtigkeit und international anerkannte Menschen- und Arbeitsrechte einsetzt.
Sie besteht seit 1919 und bringt Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus 187 Mitgliedstaaten zusammen, um Arbeitsnormen festzulegen, Strategien zu entwickeln und Programme zu entwerfen, die menschenwürdige Arbeit für alle Menschen fördern. Die Schweiz ist seit Beginn – 1919 – Mitglied der IAO. Gemäss IAO sind weltweit 27.6 Millionen Frauen, Männer und Kinder von Zwangsarbeit betroffen. Zwangsarbeit gilt als schwerwiegende Menschenrechtsverletzung.
Im Jahr 2024 sollen laut Zahlen der Internationalen Arbeitsorganisation Unternehmen weltweit 236 Milliarden US-Dollar an illegalem Profit dank Zwangsarbeit erwirtschaftet haben.
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