Der Schweizer, der zwei Frauen insgesamt 11 Monate lang als Haussklavinnen gehalten und in einen Käfig gesperrt hatte, wurde wegen Freiheitsberaubung und Menschenhandel verurteilt. Seine Ehefrau erhielt eine deutlich mildere Strafe.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieDer Schweizer, der zwei Frauen insgesamt 11 Monate lang als Haussklavinnen gehalten und in einen Käfig gesperrt hatte, wurde wegen Freiheitsberaubung und Menschenhandel verurteilt. Seine Ehefrau erhielt eine deutlich mildere Strafe.
Zudem ordnete das Gericht eine ambulante Therapie bei einem Sexualtherapeuten an, um Wohlenwebers paraphil-narzisstischen Störungskomplex zu behandeln. Darunter versteht man sexuelle Neigungen, anderen Menschen Leid zuzufügen, um das eigene Selbstwertgefühl zu steigern und ein Überlegenheitsgefühl zu bekommen.Sein Verteidiger Valentin Landmann kündigte im Namen seines Mandanten unmittelbar nach der Urteilsverkündung an, auf jegliche Rechtsmittel zu verzichten.
Bei einer Wiederholung dürfe Wohlenweber nicht damit rechnen, mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe davon zu kommen. Der Beschuldigte war bereits 2014 wegen Gefährdung des Lebens und Nötigung von jungen Frauen in einem ähnlichen Setting zu einer Bewährungsstrafe von 24 Monaten verurteilt worden.Ungewisser war die Entscheidung im Fall von Wohlenwebers Ehefrau. Ihr Verteidiger Michel Wehrli hatte einen vollen Freispruch gefordert.
Am schwersten wiegt für die Beschuldigte aber die vom Gericht ausgesprochene Landesverweisung von 5 Jahren. In ihrem Schlusswort während der Verhandlung appellierte die Beschuldigte an das Gericht: «Wenn Sie finden, meine Taten reichen für eine Verurteilung wegen eines Verbrechens, dann verurteilen Sie mich – aber bitte lassen Sie mir die Möglichkeit, in der Schweiz zu bleiben.
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