Das Bezirksgericht Dielsdorf hat entschieden: Brian wird bestraft, aber viel milder als vom Staatsanwalt beantragt.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieBrian K. wird am 10. November aus der Sicherheitshaft entlassen. Das hat das Bezirksgericht Dielsdorf entschieden. Es hat Brian aber ein Kontaktverbot zu den am Strafverfahren beteiligten Aufsehern auferlegt.
Vom schwersten Tatvorwurf der versuchten schweren Körperverletzung wurde Brian freigesprochen. Er musste sich für Straftaten in insgesamt 32 Fällen vor Gericht verantworten. Der heute 28-Jährige soll die Delikte allesamt während der dreieinhalb Jahre, in denen er in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies in Einzelhaft sass, begangen haben.
Und einmal soll er ein schweres Stück einer zuvor zerbrochenen Sicherheitsglasscheibe gegen eine Tür geschleudert haben, die einen Spalt breit offen stand. Ein Abpraller erwischte einen Aufseher, der dahinter stand, an der Stirn. Die Anwälte plädierten auf Freispruch. Ihr Mandant habe in rechtfertigender Notwehr gehandelt. Einzelhaft richte schwere körperliche und seelische Schäden an, das sei längst bekannt, sagte Anwalt Philip Stolkin: «Brian kämpfte ständig dagegen, dem Wahnsinn anheimzufallen.»
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