Untersuchung zu Missbrauchsfällen – Bischofskonferenz will ein kirchliches Strafgericht einrichten

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Vorrang haben weiterhin die zivilen Strafgesetze, es sollen jedoch zusätzliche Sanktionen verhängt werden können.

Die Bischofskonferenz hat sich mit der Aufdeckung von über 1000 Missbrauchsfällen beschäftigt.ein kirchliches Straf- und Disziplinargericht für die römisch-katholische Kirche in der Schweiz einrichten.

Dies teilte die SBK am Samstagmorgen mit. Vorrang hätten weiterhin die zivilen schweizerischen Strafgesetze und die Strafverfolgungsbehörden würden bei allen Fällen von Missbrauch oder anderen Straftaten, die im kirchlichen Umfeld begangen werden oder begangen worden seien, zwingend eingeschaltet. Das kirchliche Gericht soll sich jedoch zusätzlich dazu mit Sanktionen befassen, die verhängt werden müssen, wenn ein Verstoss gegen ein Kirchengesetz vorliege, hiess es weiter.

Weiter beschlossen die drei Auftraggeberinnen der UZH-Studie zusätzliche Sofortmassnahmen. Darunter fallen die Bestellung der Fortsetzung der Studie über die Missbrauchsfälle der Universität Zürich sowie die Einrichtung einer nationalen Dienststelle zur Sammlung von Opfermeldungen, wie die SBK weiter mitteilte.

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