Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump wirft der Schweiz und der EU vor, nicht genügend gegen die Einfuhr von Produkten vorzugehen, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden. Die Schweiz und die EU werden mit zusätzlichen Zöllen belegt, wenn sie nicht ein ausdrückliches Importverbot für solche Waren einführen.
Die Führung unter US-Präsident Donald Trump wirft den betroffenen Ländern vor, nicht genügend gegen die Einfuhr von Produkten vorzugehen, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden. Gemäss einem am Dienstag in Washington veröffentlichten Bericht des US- Handel sbeauftragten Jamieson Greer gehört die Schweiz zu 54 Volkswirtschaften, die aus Sicht der USA kein ausdrückliches Importverbot für solche Waren kennen.
Für diese Länder schlägt Washington zusätzliche Zölle von 12.5 Prozent vor. Die EU würde mit 10 Prozent belastet, da sie zwar ein entsprechendes Verbot eingeführt habe, dessen Durchsetzung aber als ungenügend gelte. Produkte wie Halbleiter, Kaffee, Rindfleisch oder Früchte wären von den neuen Abgaben ausgenommen. Die Vorschläge sind noch nicht definitiv.
Bis Anfang Juli läuft eine Konsultation, anschliessend sind öffentliche Anhörungen vorgesehen. Die Trump-Regierung sucht damit zugleich eine neue rechtliche Grundlage für ihre Zollpolitik. Der Oberste Gerichtshof der USA hatte im Februar entschieden, dass sich Präsident Trump für frühere Zölle nicht auf ein Notstandsgesetz stützen könne, da die Verhängung von Zöllen grundsätzlich in die Zuständigkeit des Kongresses falle. Die neuen Massnahmen werden deshalb mit Bestimmungen des Handelsgesetzes von 1974 begründet und mit dem Kampf gegen Zwangsarbeit gerechtfertigt.
Die Schweiz kommt der neue Bericht zu einem heiklen Zeitpunkt. Bern und Washington verhandeln derzeit über eine Beilegung des Zollstreits. Die Direktorin des Staatssekretariats für Wirtschaft, Helene Budliger Artieda, sagte erst vergangene Woche, die Schweiz befinde sich bei den Gesprächen mit den USA auf den letzten Metern. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass bis zum Ablauf der von Trump gesetzten Frist am 9.
Juli eine Einigung erzielt werden könne. Die Schweiz weist die Vorwürfe aus Washington zur Zwangsarbeit entschieden zurück. Budliger Artieda hatte bereits im April erklärt, Zwangsarbeit sei in der Schweiz verfassungs-, zivil- und strafrechtlich verboten. Die Schweiz nehme international eine Vorreiterrolle ein und habe als erstes Land ein Verbot von Zwangsarbeit in das öffentliche Beschaffungsrecht aufgenommen.
Zudem würden die Sorgfaltspflichten für Unternehmen weiter verschärft. Nach Ansicht der USA fehlt der Schweiz jedoch ein ausdrückliches Importverbot für Produkte aus Zwangsarbeit. Dadurch könnten Wettbewerbsverzerrungen entstehen, argumentiert Washington. Das Seco hält dagegen, es gebe keine Hinweise darauf, dass Schweizer Handelspraktiken US-Unternehmen benachteiligten oder Lieferketten mit Bezug zur Schweiz von Zwangsarbeit profitierten.
Zusätzliche Zölle seien daher weder gerechtfertigt noch geeignet, das Problem zu bekämpfen
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