Trendwende beim Referenzzinssatz – Jetzt steigen die Mieten für Wohnungen

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Erstmals wird der Referenzzinssatz erhöht – von 1,25 auf 1,5 Prozent. Was bedeutet das für Mieterinnen und Mieter? Die wichtigsten Antworten.

Folgen des gestiegenen Referenzzinssatzes: Bei vielen Mieterinnen und Mieter steht ab Oktober eine Mietzinserhöhung ins Haus.Das Bundesamt für Wohnungswesen hat den Referenzzinssatz um 0,25 Punkte auf neu 1,5 Prozent angehoben. Das ist der erste Anstieg seit Einführung des schweizweiten Referenzzinssatzes im Jahr 2008. Die Folge davon: Die Mieten werden steigen. Wir beantworten dazu die wichtigsten Fragen.

Grundsätzlich gilt: Basiert der aktuell gültige Vertrag auf einem Satz von 1,25 Prozent, kann die Liegenschaftsverwaltung eine Mieterhöhung durchsetzen. Das ist einerseits überall dort der Fall, wo die Mieten in den vergangenen Jahren gemäss Referenzzins konsequent gesenkt worden sind. Andererseits gilt es aber auch für all jene Verträge, die ab März 2020 abgeschlossen sind, da seit diesem Zeitpunkt der Referenzzins auf 1,25 Prozent verharrt.

Wenn der gültige Vertrag hingegen auf einem Referenzzins von 1,5 Prozent oder mehr basiert, ist eine solche Mieterhöhung nicht erlaubt. In diesem Fall sollten Mieterinnen und Mieter in einem ersten Schritt rasch den Kontakt mit der Liegenschaftsverwaltung suchen und sie auf den Fehler hinweisen und eine schriftliche Bestätigung verlangen.

Der zweite Punkt ist die sogenannte allgemeine Kostensteigerung. Dabei geht es um Auslagen, die der Vermieter oder die Vermieterin nicht über die Nebenkostenabrechnung weitergeben darf, sowie um Unterhaltskosten. Beispiele dafür sind Gebühren, Versicherungsprämien, Baurechtszinsen und anderes mehr.

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