Spenden über 15’000 Franken sollen in Wahl- und Abstimmungskämpfen auch im Aargau offengelegt werden. Der Regierungsrat schickt dazu einen Vorschlag in die Vernehmlassung. Ab November 2026 sollen die Regeln gelten.
Spenden über 15’000 Franken sollen in Wahl- und Abstimmungskämpfen auch im Aargau offengelegt werden. Der Regierungsrat schickt dazu einen Vorschlag in die Vernehmlassung. Ab November 2026 sollen die Regeln gelten.Seit zwei Jahren gelten auf Bundesebene Transparenzregeln in der Politikfinanzierung. Die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien müssen nun jährlich ihre Einnahmen offenlegen.
Die Bestimmungen seien also zu übernehmen. «Gelüste des Regierungsrats», diese auf den Aargau zu spezifizieren, nehme man also in der FDP mit Stirnrunzeln zur Kenntnis. Man wolle «nicht mehr und nicht weniger» als die Bundesvorgaben: Spenden ab 15’000 Franken sind offenzulegen, Kampagnen mit einem Budget ab 50’000 Franken ebenso.
Das werde man noch diskutieren, sagte der Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres, Dieter Egli, in der gleichen Sitzung. Doch der Regierungsrat war für die Überweisung des Vorstosses, der Grosse Rat folgte. Dagegen waren eine Mehrheit der SVP sowie die beiden EDU-Grossräte. Die Offenlegungspflicht wäre der Anfang des «gläsernen Bürgers», sagte die SVP. Die GLP sagte, sie unterstütze das Vorhaben, es brauche eine kantonale Regelung.
Gar als «schlechten Witz» bezeichnete sie die Idee, dass auf kantonaler Ebene nur Grossspenden ab 15’000 Franken offengelegt werden sollen – so hohe Spenden erhielten die Kantonalparteien sowieso kaum oder gar nicht. Anders als der Regierungsrat will die SP zudem auch die Gemeinden miteinbeziehen und auch dort eine Offenlegungspflicht fordern. Das Vorhaben sei erst ein Schritt in die richtige Richtung, sagten auch die Grünen.
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