Der Mann, der seinen Freund bei lebendigem Leib begraben hatte, wurde zu über 19 Jahren Haft verurteilt. Die Freiheitsstrafe wird zugunsten einer «kleinen Verwahrung» aufgeschoben.
Der Mann, der seinen Freund bei lebendigem Leib begraben hatte, wurde zu über 19 Jahren Haft verurteilt. Die Freiheitsstrafe wird zugunsten einer «kleinen Verwahrung» aufgeschoben.Der Beschuldigte vor Bezirksgericht Brugg. Weil er im Gerichtssaal an Angstzuständen litt, wurde seine Befragung per Video durchgeführt.
Bei der Urteilseröffnung appellierte der vorsitzende Richter an den Beschuldigten: Es liege jetzt an ihm, diese Chance wahrzunehmen und bei der Therapie so mitzumachen, dass sie Erfolg habe. Sei dies nicht der Fall, so drohe eine Verwahrung – «das muss Ihnen klar sein».Stationäre Behandlung war unbestritten
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