Thurgauer Obergericht erachtet Tempomessung mit Drohne als zulässig

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Thurgauer Obergericht erachtet Tempomessung mit Drohne als zulässig
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Das Thurgauer Obergericht hat eine Geschwindigkeitsmessung der Kantonspolizei mittels einer Drohne als zulässig beurteilt.

2022 einen damals 48-jährigen Motorradfahrer in Basadingen TG. Gestützt auf die Aufnahme berechnete sie danach anhand der gefahrenen Strecke und der dafür benötigten Zeit eine Geschwindigkeit von 211 km/h.

Das Obergericht hält das Vorgehen der Polizei für zulässig, wie es am Freitag in einer Mitteilung schrieb. Der Motorradfahrer verlangte hingegen eineneiner erstinstanzlichen Verurteilung vor Bezirksgericht Frauenfeld aufgrund einer Raserfahrt. Seiner Ansicht nach hätte die Polizei keine Drohne zur Geschwindigkeitsmessung einsetzen dürfen.

Der Motorradfahrer bemängelte, dass eine rechtliche Grundlage für den Einsatz einer nicht geeichten Drohne fehle. Das Obergericht widersprach dieser Auffassung. Für die Polizeidrohne benötige es keine Zulassung und Eichung durch das Eidgenössischen Institut für Metrologie, hiess es im Urteil.Die Drohne falle nicht unter die Strassenverkehrskontrollverordnung und deren Ausführungsbestimmungen.

Eine solche sei erst gestartet worden, nachdem die Polizei den Verdacht hegte, der Motorradfahrer setze zu einer Raserfahrt an. Bereits vor seiner massiven Beschleunigung fiel der Motorradfahrer auf, da er lediglich auf dem Hinterrad seines Töffs über eine Landstrasse fuhr.

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