Thailands Kabinett billigt einen Gesetzentwurf zur Beschränkung von Cannabis auf Medizin und Forschung. Rund 11.000 Verkaufsstellen müssen bis 2028 neue Auflagen erfüllen.
Thailand s Kabinett hat am 22. September 2026 einen Gesetzentwurf gebilligt, der Cannabis und Cannabis extrakte auf die medizinische Behandlung und die Forschung beschränkt. Zuständig für die Vorlage ist das Gesundheitsministerium. Der Entwurf ist noch kein geltendes Recht und geht jetzt ins Repräsentantenhaus. Betroffen sind rund 11.000 Verkaufsstellen, die seit der Entkriminalisierung 2022 entstanden sind.
Dritter Anlauf für ein Cannabisgesetz
Es ist der dritte Anlauf, den Bereich nach der Freigabe von 2022 in ein geschlossenes Regelwerk zu überführen. Die beiden vorherigen Versuche blieben im Parlament liegen. Für den deutschsprachigen Raum ist der Vorgang aus zwei Gründen interessant: als Lehrstück über eine Liberalisierung ohne begleitenden Rechtsrahmen und als Signal für eine Lieferkette, die auch deutsche Apotheken berührt.
Zweckbindung und Lizenzen für Cannabis
Kern der Vorlage ist eine Zweckbindung. Cannabis und daraus gewonnene Extrakte dürfen nur noch zur medizinischen Behandlung unter fachlicher Aufsicht sowie zu Forschungszwecken verwendet werden. Für Anbau, Herstellung, Ein- und Ausfuhr sowie Verkauf sind Lizenzen mit einer Laufzeit von drei Jahren vorgesehen. Ausgenommen von der Lizenzpflicht bleiben Wurzeln, Stängel, Zweige, Blätter und Samen, also die Pflanzenteile mit geringem Cannabinoidgehalt.
Hinzu kommen Schutzvorschriften, die aus der europäischen Debatte vertraut klingen. Der Verkauf an unter 20-Jährige, an Schwangere und an Stillende soll untersagt sein. Für Blüten, Harz und Konsumutensilien ist ein Werbeverbot vorgesehen. Wer ohne Erlaubnis produziert oder handelt, soll mit Haft- und Geldstrafen rechnen müssen, der zweckwidrige Konsum mit Geldstrafen. Gesundheitsminister Pattana Promphat fasst die Linie in einem Satz zusammen: Cannabis sei ausschließlich für medizinische Zwecke bestimmt und nicht für den Freizeitgebrauch.
Von 11.000 Shops bleiben 2.000
Die Zahl, die den Umbau greifbar macht, stammt vom Ministerium selbst. Von den rund 11.000 bestehenden Verkaufsstellen dürften nach seiner Einschätzung etwa 2.000 in der Lage sein, bis 2028 die Anforderungen an eine medizinische Einrichtung zu erfüllen. Dazu gehören qualifiziertes Personal vor Ort und eine Abgabe auf ärztliche Verordnung. Die bestehenden Genehmigungen laufen gestaffelt bis 2028 aus.
Thailand strich Cannabis 2022 als erstes asiatisches Land aus der Betäubungsmittelliste. Ein Kontrollgesetz, das den Umgang mit der Pflanze regelt, folgte nie. In die Lücke stieß ein Einzelhandel, der formal medizinisch begründet war und faktisch einen Genussmarkt bediente. Die Regierung hat diesen Zustand über Verordnungen und Erlasse zurückzudrehen versucht, ohne ein Gesetz im Rücken.
Folgen für den deutschen Markt
Genau diese Reihenfolge ist der Punkt, der über Thailand hinausweist. Eine Freigabe ohne tragenden Rechtsrahmen erzeugt Strukturen, die sich später nur mit erheblichem Aufwand wieder einfangen lassen. Wer die deutsche Debatte um die Evaluierung des Konsumcannabisgesetzes verfolgt, findet hier ein Argument, das beide Seiten für sich reklamieren können. Die einen sehen den Beleg, dass eine klare Regulierung von Anfang an nötig ist. Die anderen sehen, wie schwer es ist, einen einmal entstandenen legalen Markt zurückzubauen.
Deutschland ist der größte Markt für Medizinalcannabis in Europa und deckt seinen Bedarf fast vollständig über Importe. Für diese Projekte ist die Nachricht zweischneidig. Die Zweckbindung auf Medizin und Forschung passt grundsätzlich zu einem Exportgeschäft nach Europa, denn sie zwingt die Produktion in Richtung pharmazeutischer Standards. Zugleich wird die Ein- und Ausfuhr künftig ausdrücklich lizenzpflichtig, mit einer Laufzeit von nur drei Jahren. Planungssicherheit über längere Zeiträume sieht anders aus. Ähnliche Kurskorrekturen sind derzeit auch anderswo zu beobachten.
Nein, jedenfalls noch nicht. Das Kabinett hat lediglich einen Entwurf gebilligt, der nun das parlamentarische Verfahren durchlaufen muss. Bis zu einer Verabschiedung gilt die bisherige Rechtslage mit den seit 2025 verschärften Verordnungen. Ihre Genehmigungen laufen gestaffelt bis 2028 aus. Wer weitermachen will, muss die Anforderungen an eine medizinische Einrichtung erfüllen, also qualifiziertes Personal beschäftigen und auf ärztliche Verordnung abgeben. Das Ministerium rechnet mit etwa 2.000 verbleibenden Betrieben.
Der Entwurf knüpft die Abgabe an eine medizinische Indikation und eine ärztliche Verordnung. Ein Kauf zum Freizeitkonsum wäre damit ausgeschlossen. Schon die geltenden Verordnungen verlangen seit 2025 ein Rezept, auch wenn die Praxis uneinheitlich blieb. Kurzfristig nicht: Thailand gehört nicht zu den Hauptlieferanten des deutschen Marktes, der vor allem aus Kanada, Portugal, Dänemark und Australien beliefert wird.
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