Das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat Vertreter des chinesischen Online-Giganten Temu wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht zu einer Aussprache eingeladen. Es ist ein Novum, dass ausländische Firmenvertreter auf diese Weise in Bern zur Rechenschaft gezogen werden.
Premiere in Bundesbern: Beamte laden den Online-Giganten Temu wegen mutmasslich unfairen Wettbewerbs vor
Verschiedene Verbände hatten deshalb in den letzten Monaten Klage gegen die Plattform eingereicht. Dies ist in der Schweiz auf Basis des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb möglich. Zuständig ist das Seco. Da Temu in der Schweiz keinen offiziellen Ableger hat, ist aber unklar, wo das Seco die rechtlichen Schritte einleiten müsste. In Basel, wo Temu eine Inkassogesellschaft namens Whaleco Switzerland AG gegründet hat? Oder muss das Seco gar international aktiv werden und in Dublin gegen Temu vorgehen, wohin der Mutterkonzern PDD Holdings kürzlich seinen Hauptsitz verschoben hat?
Temu Wettbewerbsrecht Seco Lauterkeitsrecht Online-Handel
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