Während Corona erhielten etliche Gastro-Betriebe Härtefallgelder. Nun droht vielen Betreibern der Konkurs, weil die Behörden das Geld zurückverlangen.
Sie kommt zum Schluss: Der Gesetzgeber habe sein Ziel, Missbrauch zu verhindern, verfehlt. Zu sehr im Hinterkopf gehabt habe er die Finanzkrise von 2008. Damals erhielten Banken staatliche Hilfen, während weiterhin Millionen-Boni ausbezahlt wurden.-Unternehmen gelten würden, sei falsch. Denn Banken seien als juristische Personen organisiert. Gastrobetriebe hingegen häufig als Einzelfirmen oder Personengesellschaft.
Ziel: Abschätzen, was als Verstoss gegen die Bedingungen für die Gewährung von Härtefallgeldern gewertet wird. Es zeigt sich: Sogar alltägliche Vorgänge können als Verstoss gelten.ihres Ehemanns konnte eine Frau den Betrieb nicht mehr weiterführen. Steuerrechtlich werden aber Räumlichkeiten, die ihr gehören, neu als Privatvermögen erfasst. Diese zählen damit zum möglichen Verkaufswert – das wird als Verstoss aufgefasst.
Heisst im Fall der Witwe, die ihre Beiz aufgeben musste: Sie erfüllte die Auflagen für die erhaltenen Hilfen nicht mehr.
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