Swisscom-Kündigung nach Nachbarschaftshilfe im Shop: Klage in Freiburg

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Swisscom-Kündigung nach Nachbarschaftshilfe im Shop: Klage in Freiburg
Sébastien Perriard, Swisscom, Bulle

Sébastien Perriard wurde nach 38 Jahren bei Swisscom entlassen, weil er seiner Nachbarin in einem Shop half. Am 3. November verhandelt das Arbeitsgericht die Klage.

Der 54-jährige Sébastien Perriard verlor seinen Job bei Swisscom, nachdem er im Swisscom -Shop in Bulle FR seiner 83-jährigen Nachbarin geholfen hatte. Der Vorfall ereignete sich, als Perriard, ein technischer Projektleiter, die Nachbarin in den Shop begleitete, um nicht benötigte Produkte zurückzugeben. Kurz darauf wurde er entlassen. Am 3. November soll das Arbeitsgericht des Saanebezirks in Granges-Paccot über seine Klage gegen die aus seiner Sicht missbräuchliche Kündigung verhandeln. Perriard hofft weiterhin auf eine Wiedereinstellung.

Hintergrund der Entlassung bei Swisscom

Perriard begann mit 16 Jahren seine Lehre bei der damaligen PTT und arbeitete zuletzt als technischer Projektleiter bei Swisscom. Seine Nachbarin wollte ein neues Prepaid-Handy kaufen, kam laut ihrer Darstellung jedoch mit einem iPhone für 600 Franken und einem Paket mit TV und Internet nach Hause. Sie bat Perriard um Hilfe. Er begleitete sie in seiner Freizeit in den Shop, um die nicht benötigten Produkte zurückzugeben. Dabei stellte er sich als Swisscom-Mitarbeiter vor, um das Gespräch zu erleichtern. Der Filialleiter habe ihn jedoch kaum ausreden lassen und sei arrogant und empathielos gewesen. Die Abos konnten später über die Hotline gekündigt werden.

Der Filialleiter meldete Perriards Verhalten intern. Den Vorwurf, sich im Ton vergriffen zu haben, weist Perriard zurück. Er habe weder übertriebene Worte benutzt noch im Shop herumgeschrien. Wenige Tage später musste er bei der Personalabteilung Stellung nehmen. Dabei wies er auf kritische Google-Rezensionen zur Filiale hin, die zeigten, dass der Filialleiter auch bei anderen Kunden negativ aufgefallen war. Die Antwort einer Mitarbeiterin sei gewesen, dass diese Rezensionen sowieso nicht berücksichtigt würden. Auch seine Bitte, die Videoaufnahmen aus dem Shop anzuschauen, blieb erfolglos.

Kündigung und Reaktionen von Perriard

Beim nächsten Gespräch am 9. März erhielt er die Kündigung. Perriard sagte, man schufte 38 Jahre für eine Firma und in einem Gespräch von 90 Sekunden sei man weg. Seinen Badge und das Geschäftsauto musste er noch am selben Tag zurückbringen. Auch die Geschäftsnummer, die er privat nutzte, wurde nach einigen Tagen abgeschaltet. Er habe eine SMS bekommen und keine 30 Sekunden später kein Netz mehr gehabt, weil ihm alles abgestellt wurde. Den Lohn erhielt er während der Kündigungsfrist bis Ende August weiter.

Besonders verletzt habe ihn das Verhalten seines Vorgesetzten, den er seit 20 Jahren kannte. Er sei auch ein guter Kollege gewesen und sie hätten während mehrerer Jahre zusammengearbeitet. Perriard hätte nie gedacht, dass er ihm so ein Messer in den Rücken rammen würde. Sie hätten zusammen an einem Tisch sitzen können und das Problem wahrscheinlich innert Minuten aus der Welt geschafft. Eine Verwarnung hätte er verstanden, die Kündigung nicht. Von ehemaligen Kolleginnen und Kollegen habe er viel Zuspruch erhalten. Gegen Swisscom als Unternehmen hege er keinen Groll. Sie seien 38 Jahre lang korrekt zu ihm gewesen, aber das sei ein Vorfall, der so nicht hätte passieren dürfen.

Arbeitsgericht und Swisscom-Stellungnahme

Am 3. November soll sich das Arbeitsgericht des Saanebezirks in Granges-Paccot mit seiner Klage befassen. Perriard hofft weiterhin auf eine andere Lösung und sagt, er hoffe bis heute, dass die Swisscom ihn wieder einstellt. Rückblickend sagt der Freiburger, er würde seiner Nachbarin genau gleich wieder helfen, das könne er mit bestem Gewissen sagen. Er habe keine Fehler gemacht, aber er würde einen anderen Swisscom-Shop wählen.

Swisscom will sich auf Anfrage nicht zu dem Fall äussern, aus Datenschutzgründen und da es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Grundsätzlich seien die Mitarbeitenden darauf geschult, respektvoll, kompetent und bedarfsgerecht zu beraten, schreibt Mediensprecherin Annina Merk. Rückmeldungen würden ernst genommen und geprüft.

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