Der 'Swiss Ghost Rider', der wegen gefährlicher Fahrten und schwerer Körperverletzung verurteilt wurde, ist seit 2023 in Sicherheitshaft. Das Opfer, das damals fast zu Tode geprügelt wurde, hat nun erstmals in einem Interview detailliert über die Tat und ihre Folgen gesprochen.
Ein heute 30-Jähriger, der im Internet als « Swiss Ghost Rider » bekannt war, muss neunundhalb Jahre im Gefängnis verbringen. Er wurde wegen Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie schwerer Körperverletzung verurteilt. Insgesamt über 140 Straftaten sind in seiner Akte zu finden. Das Verfahren wurde im vergangenen Jahr nach mehreren Berufungen rechtskräftig abgeschlossen. Aufgeflogen war er, nachdem er zahlreiche Videos seiner gefährlichen Aktionen ins Internet geladen hatte.
Die Polizei durchsuchte sein Haus. Der Mitbewohner des «Ghost Riders» packte über alles aus. Deshalb kam es im Mai 2016 zur schweren Körperverletzung. Das heute 33-jährige Opfer hat nun erstmals gegenüber dem «Walliser Boten» über die Tat und seine Folgen gesprochen. Der Angriff, der im Mai 2016 stattfand, wurde vom Verurteilten später vor Gericht als Reaktion auf die Tatsache anerkannt, dass der damalige Mitbewohner den «Ghost Rider» bei der Polizei verpfiffen hatte. Der «Ghost Rider» hatte Videos seiner waghalsigen Fahrten auf den Strassen ins Internet geladen – die IP-Adresse war jedoch auf sein späteres Opfer registriert. Aus Selbstschutz habe es den Mann verraten. «Ich erinnere mich an vieles von der Tat, aber manches fällt mir nicht mehr ein», sagt das Opfer der Attacke. Es habe sich gemeinsam mit seinem Psychologen eine Geschichte ausgedacht, um das Bild zu vervollständigen. «Dass er sauer auf mich war, konnte ich verstehen. Schliesslich stand für ihn viel auf dem Spiel.» Er habe aber niemals damit gerechnet, bei einem «feigen, hinterhältigen und brutalen Angriff fast zu Tode geprügelt» zu werden. «Er kam in der besagten Nacht zu mir nach Hause. Er überraschte mich im Schlaf und schlug mit einem Rohr auf mich ein. Ich habe sofort gemerkt, dass es er war. Als die Polizei in meine Wohnung kam, rief ich seinen Namen.» Das Opfer geht im Gespräch mit dem «Walliser Boten» detailliert auf die entstandenen Folgen ein. Das Opfer wohnt heute nicht mehr im Oberwallis, nur wenige kennen seinen aktuellen Wohnort. Zumindest auf der Türklingel hat er seinen richtigen Namen abgelegt und die Post landet in einem anonymen Briefkasten. «In den sozialen Medien gibt es kein Foto von mir. Nur so fühle ich mich einigermassen wohl, nur so spüre ich ein wenig Sicherheit.» Später will er ins Ausland ziehen, denn «ob ich irgendwo in ein korruptes Land ziehe oder in die Schweiz, das ist wahrscheinlich dasselbe», meint er. Das Vertrauen in den Schweizer Rechtsstaat sei zerrüttet. «Man stelle sich vor: In der Schweiz läuft ein Mann sieben Jahre lang frei herum, obwohl er fast einen Menschen getötet hätte. Können Sie sich vorstellen, wie sich das Opfer fühlt?» Sicher habe er sich in all den Jahren nicht gefühlt. «Niemand konnte mir garantieren, dass er mich nie mehr nachts überrascht.» Sein Arbeitgeber kenne seine Geschichte. An Tagen, an welchen die Geschehnisse ihn wieder belasten, melde er sich ab. Er lebe in einer gesunden Beziehung, aber Kontakt zu alten Freunden aus dem Wallis pflege er nicht mehr. Kontakt zu neuen Menschen aufzubauen, falle ihm schwer. Der Vorfall habe auch schweren Schaden bei seiner ganzen Familie angerichtet, denn die Lebensgefährtin des Täters ist die Cousine des Opfers. Vom «Ghost Rider» habe er noch einen Brief erhalten. «Nach drei Zeilen verliess mich die Kraft. Ich musste den Brief weglegen. Für mich ist das kein Entschuldigungsbrief.» Er habe den Brief aber noch. «Wer weiss, vielleicht habe ich eines Tages die Kraft, den ganzen Inhalt zu lesen.» Vielleicht könne er dann abschliessen. Der «Swiss Ghost Rider» sitzt seit dem 27. September 2023 in Sicherheitshaft. Der Vater von zwei Kindern könnte unter Anrechnung der U-Haft und der Sicherheitshaft das Gefängnis nicht früher als September 2029 verlassen – aber nur unter Bewährungsauflagen
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