Zwei Frauen und ein Hund erlitten am 15. Mai 2017 im Hafen von La Neuveville einen Stromschlag. Acht Personen müssen sich nun deswegen vor Gericht verantworten.
Foto: Peter Klaunzer müssen sich acht Personen vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat sie wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Zwei Frauen und ein Hund waren am 15. Mai 2017 im Hafen von La Neuveville ins Wasser gefallen und ums Leben gekommen. Sie erlitten einen Stromschlag. Laut Staatsanwaltschaft hatte es ein Leck an der Stromversorgung gegeben, das durch ein beschädigtes Stromkabel an der Hafenabsperrung verursacht wurde.
Sie sollen das Sicherheitssystem der Anlage verändert haben, ohne dass zuvor alle dafür notwendigen Massnahmen getroffen worden wären. Es handelt es sich dabei auch um jene Personen, welche die elektrische Anlage kontrolliert hatten.
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