Die Zürcher Gesundheitsdirektion befürchtet, dass der kantonaargau dem KantonZuerich Patienten abspenstig macht. Deshalb hat sie gegen einen Beschluss der Aargauer Regierung Beschwerde eingereicht. aargauerzeitung
Die Rückenwind plus AG kümmert sich um Menschen mit Querschnittlähmung, wenn zum Beispiel pflegende Angehörige ausfallen.Ein Platz auf der Spitalliste ist beliebt. Nur wer auf der Spitalliste steht, darf Behandlungskosten dem Kanton und den Krankenkassen verrechnen.
Bei stationären Angeboten übernehmen Krankenkassen 45 Prozent der Kosten und der Wohnkanton der Patientin 55 Prozent. Der Kanton Aargau muss also auch zahlen, wenn Aargauer Patienten in einem anderen Kanton behandelt werden und umgekehrt. Die Kantone haben deshalb genau im Blick, was ihre Nachbarkantone tun.
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