Die Staatsanwaltschaft Graubünden führt gegen den Leiter des Bündner Amtes für Migration und Zivilrecht eine Strafuntersuchung wegen Amtsmissbrauchs. Auslöser war eine Strafanzeige wegen einer nicht erteilten Aufenthaltsbewilligung.
Die Staatsanwaltschaft Graubünden führt gegen den Leiter des Bündner Amtes für Migration und Zivilrecht eine Strafuntersuchung wegen Amtsmissbrauchs. Auslöser war eine Strafanzeige wegen einer nicht erteilten Aufenthaltsbewilligung.Das erklärte die Staatsanwaltschaft am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Sie bestätigte damit einen Bericht von Radiotelevisione Svizzera von Donnerstagabend.
Wie das Bündner Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit , zu dem das Migrationsamt gehört, Keystone-SDA erklärte, geht es um eine einzelne Aufenthaltsbewilligung des Typs B. Das Amt forderte gemäss Gerichtsunterlagen finanzielle Garantien einer Drittperson für eine erwerbslose deutsche Frau, welche die Aufenthaltsbewilligung beantragt hatte.
Ein Mann wollte die Garantien für die Deutsche an sich unbefristet leisten, aber mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist. Das Migrationsamt forderte jedoch fixe Garantien bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit der Frau oder ihrer Ausreise aus der Schweiz. Dazu war der Mann nicht bereit. Das Amt verweigerte daraufhin die Aufenthaltsbewilligung.Dagegen wehrte sich die Frau bis vor Bundesgericht und bekam recht.
Parallel habe der Garant als Rechtsvertreter der Frau Strafanzeige gegen den Amtsleiter eingereicht, erklärte die Medienstelle des DJSG. Zum laufenden Verfahren nimmt das Departement keine Stellung. Das Bundesgerichtsurteil hätten Departement und Migrationsamt zur Kenntnis genommen, hiess es.KI hat das Potenzial, viele Probleme der Welt zu lösen. Aber die reichsten Länder und Technologieunternehmen könnten versuchen, diese Vorteile zu beanspruchen.
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