Ein Fall über einen Multimillionär, der seinen Steuersitz nach Zug verlegt, wirft Fragen nach Steuervermeidungsstrategien und interkantonale Konflikte auf. Die Eidgenössische Steuerverwaltung und das Bundesverwaltungsgericht werden in den Konflikt einbezogen. Der Fall zeigt, dass die Methoden der Zuger Steuerverwaltung nicht immer juristisch haltbar sind.
Neue Zahlen zeigen: Jeder sechste Zug er versteuert ein Vermögen von über einer Million Franken. Andere Kantone schöpfen bei manchen Wegzügen Verdacht. Anton T. ist 81 Jahre alt und hat es in seinem Leben weit gebracht. Er hat ein Gerät erfunden, das in der Notfallmedizin heute überlebenswichtig ist. Damit hat er im Kanton Zug eine Medizintechnikfirma aufgebaut, die über tausend Angestellte beschäftigt und in ihrem Bereich weltweit führend ist.
Der Patron amtiert immer noch als Verwaltungsratspräsident. Sich selber stellt er aber nur selten ins Zentrum. Um seine Persönlichkeitsrechte zu schützen, fehlen in diesem Text einige Details und der Unternehmer erhält ein Pseudonym. Er ist keine Person von öffentlichem Interesse, aber seine Geschichte ist es. Es geht um mutmassliche Steuertricks eines Multimillionärs und die Beweisführung der Justiz in einem Indizienprozess. Alles begann mit einem Immobiliendeal. Anton T. wohnte jahrelang im Kanton Zürich in einem grossen Haus mit einem kleinen Pool. Geschätzter Wert: drei Millionen Franken. Doch dann kauften er und seine Frau eine Zweitvilla mit einem grossen Pool im Kanton Zug. Kaufpreis: sechs Millionen Franken.Das Ehepaar verschob deshalb seinen Steuersitz nach Zug. Damit würde es so viel Steuern sparen, dass sich der Hauskauf bald auszahlen würde. Umzüge in Steuerparadiese lohnen sich nur für sehr vermögende Leute, da die Einsparung die höheren Immobilienpreise ausgleichen muss.Wie viele Steuern der Fiskus einzieht, unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde und hängt vom Haushaltstyp und dem Einkommen ab. Für ein Doppelverdiener-Ehepaar mit zwei Kindern und einem Arbeitseinkommen von brutto 100’000 Franken ist der Kanton Zug steuerlich am attraktivsten. Dank einer Steuersenkung bezahlt diese Beispielfamilie für das Steuerjahr 2024 neu keine Einkommenssteuern mehr. In der Stadt Zürich hingegen werden etwa 3500 Franken fällig. Das ist der 7. Rang unter den Kantonshauptorten. Schlusslicht ist Neuenburg, wo die gleiche Familie 7800 Franken bezahlt.Die Zuger Steuerverwaltung empfing die neuen Steuerzahler mit Handkuss und schickte ihnen eine Veranlagungsverfügung. Doch Zürcher Steuerfahnder schöpften Verdacht und intervenierten bei ihren Zuger Kollegen. Denn das Ehepaar nutzte beide Häuser weiterhin. Haben die reichen Neuzuzüger ihren Lebensmittelpunkt tatsächlich verschoben? Die Zuger Verwaltung versuchte, das Zürcher Steueramt abzuwimmeln, und beharrte auf ihrer Zuständigkeit. So begann ein interkantonaler Steuerstreit: Zürich gegen Zug.Weil sich die Kantone nicht einig wurden, trat die Eidgenössische Steuerverwaltung als Schiedsrichterin auf. In den vergangenen vier Jahren kam es zu 82 ähnlichen Fällen, bei denen sich Kantone um Steuerpflichtige stritten. Das Muster ist meistens dasselbe: Kantone mit höheren Steuern wehren sich, wenn vermögende Personen unter dubiosen Umständen ihren Wohnsitz in einen Tiefsteuerkanton verschieben. Auffallend oft richten sich diese Verfahren gegen Zug. Der Kanton verteidigt seinen schweizweiten Spitzenplatz: Zug hat die höchste Millionärsdichte der Schweiz. Jeder sechste Zuger versteuert ein Vermögen von mehr als einer Million Franken. Im Kanton Zürich ist es immerhin jeder zehnte Einwohner. Im Jura hingegen nur jeder 40. In den vergangenen Jahrzehnten konnten alle Kantone ihren Anteil an Vermögensmillionären steigern. Doch in Zug sind die Zahlen stärker angestiegen als im Rest der Schweiz. In 24 Jahren hat sich der Anteil der Millionäre hier fast verdreifacht. Der Fall von Anton T. zeigt, dass die Zuger Methoden nicht immer juristisch haltbar sind. Die Eidgenössische Steuerverwaltung gab Zürich recht und bestimmte den Steuersitz dort. Doch das Ehepaar zog den Streit vor das Bundesverwaltungsgericht. Dieses hat nun ebenfalls für Zürich und gegen Zug entschieden. Das Urteil gibt einen Einblick in die Beweisführung der Steuerspezialisten.Folgende Indizien deuten darauf hin, dass der Patron und seine Frau nur ihren Steuersitz, nicht aber ihren Lebensmittelpunkt von Zürich nach Zug verschoben haben.Für den «Umzug» mietete das Ehepaar nur einen kleinen Möbelwagen für 2¾ Stunden. Gemäss dem Lieferschein stoppte dieser unterwegs an der Adresse einer Tochter, wo wohl einige Möbel hinkamen. Beide Häuser sind hochwertig möbliert. Eine Verlegung des Hausrats fand nicht statt.In Zug verbraucht das Ehepaar zwar doppelt so viel Wasser wie in Zürich. Doch nach dem Wegzug aus Zürich nahm der dortige Wasserverbrauch nicht ab, wie zu erwarten wäre, sondern leicht zu.In Zürich verbraucht das Ehepaar viel mehr Strom als in Zug. Allerdings betreiben die beiden in ihrem älteren Haus auch eine Wärmepumpe, während sie die neue Villa mit Öl heizen.Das Bundesverwaltungsgericht analysiert gegen hundert Einkäufe. Das Ehepaar hinterliess die meisten digitalen Spuren in einer Coop- und einer Denner-Filiale in der Nähe des Zürcher Wohnorts. In Zug hingegen kaufte es nur selten ei
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