Steueränderungen im Kanton Luzern: Elektroautos profitieren, schwere Autos zahlen mehr

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Steueränderungen im Kanton Luzern: Elektroautos profitieren, schwere Autos zahlen mehr
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Ab 2025 ändern sich die Steuersätze im Kanton Luzern. Elektroautos erhalten einen Bonus, schwere Autos müssen tiefer in die Tasche greifen. Die Änderungen basieren auf einem Volksentscheid und sollen insbesondere Familien und Firmen entlasten.

Im neuen Jahr treten im Kanton Luzern viele Gesetzes- und Verordnungsänderungen in Kraft. Einige sind für die Einwohnerinnen und Einwohner nicht spürbar. Andere hingegen wirken sich direkt aufs Portemonnaie aus – oder beeinflussen die Abläufe in der Verwaltung und bei Parteien. Wer im Kanton Luzern ein Elektroauto fährt, hat aktuell keinen Steuer vorteil.

Das ändert sich nun auf das neue Jahr deutlich: Der Bonus für Fahrzeuge der Energieeffizienzklassen A und B beträgt während fünf Jahren unter gewissen Voraussetzungen 80 Prozent. Weil die Steuer neu nach Leistung und Gewicht und nicht mehr nach Hubraum bemessen wird, müssen Besitzende von schweren und leistungsstarken Autos tiefer in die Tasche greifen. Einen Malus gibt’s für Autos, die nur die Abgasnorm Euro 3 oder weniger erfüllen. Für rund zwei Drittel der Halterinnen und Halter bleiben die Steuern annähernd auf dem gewohnten Niveau. Auch auf die Einnahmen des Kantons von jährlich rund 110 Millionen Franken sollen sich die Änderungen nicht auswirken. Leichte Anpassungen nimmt das Strassenverkehrsamt dafür bei den Gebühren vor. So werden der Verkehrskundeunterricht oder der Versand von Kontrollschildern etwas teurer. Im Gegensatz zu den Autosteuern, die auf Beschlüsse des Kantonsrats im Jahr 2023 zurückgehen, basieren die 2025 ändernden Kantons- und Gemeindesteuern auf einem Volksentscheid von Ende September dieses Jahres. Der Souverän hiess die von Regierungs- und Kantonsrat empfohlenen Anpassungen mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 67 Prozent gut. Damit werden Personen mit tiefen Einkommen und Familien entlastet, ebenso Firmen durch die Senkung der Kapitalsteuer und eine höhere Entlastung des Gewinns aus Patenten. Ausserdem ist das Steuergesetz Rechtsgrundlage für die Beteiligung der Gemeinden an den Mehreinnahmen aus der OECD-Mindestbesteuerung

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