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Der deutsche TV-Koch Frank Rosin hat Ärger. Er hat Flusskrebse in einer Show nicht fachgerecht gelagert und vor dem Kochen nicht betäubt. Starkoch Frank Rosin steht in der Kritik des Deutschen Tierschutzbundes. Der Vorwurf: Er soll bei einer TV-Show lebende Flusskrebse unsachgemäss getötet und gelagert haben. Nun droht ihm eine Anzeige.
Aufmerksame Zuschauer*innen der Brutzelshow bemerkten, dass die Flusskrebse offenbar noch lebten, als Rosin sie in den Topf gab. Das ist rechtswidrig: Laut Paragraf 18 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes ist die Tötung von Krebstieren durch Braten oder Kochen ohne vorherige Betäubung verboten. äusserte sich dazu eindeutig: «Die Tötung von Krebstieren durch Braten ist langwierig und qualvoll und per Gesetz daher ausdrücklich verboten.»Schweizer Starkoch wird in Zürcher Luxusboutique nicht bedient
Verzehr gilt als vernünftiger Grund für Tötung, aber nur bei Anwendung von verhältnismässiger Methode Für den Deutschen Tierschutzbund ist der Fall klar. Die Rechtsabteilung unter der Leitung von Evelyn Ofensberger erklärt: «Der Verzehr von Krebsen gilt zwar als ‹vernünftiger Grund› für die Tötung, jedoch nur, wenn eine verhältnismässige Methode angewendet wird.»Doch das ist nicht der einzige Vorwurf. Laut dem Tierschutzbund verstiess Rosin auch gegen die Vorschriften zur Lagerung der Flusskrebse.
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