In Bern läuft die Herbstsession von National- und Ständerat. Wir berichten laufend über wichtige Entscheide.
Ständerat will den journalistischen Quellenschutz schwächenBehandelt werden unter anderem die Bilateralen I und II, die Armeebotschaft oder eine entschärfte «Lex UBS». Das Schweizer Parlament verlangt härtere Strafen im Jugendstrafrecht für schwer kriminelle Jugendliche.
Auf Grundlage einer Motion von Nina Fehr Düsel stimmten National- und Ständerat einer Erhöhung des maximalen Freiheitsentzugs zu: Bei Jugendlichen ab 16 Jahren steigt das Höchststrafmass von vier auf sechs Jahre, bei 15-Jährigen von einem auf zwei Jahre. Die Ständeratskommission stützte sich dabei auf Berichte zu jugendlichen Intensivtätern und befürwortete diese gezielte Verschärfung bei schweren Gewaltdelikten, wenn Schutzmassnahmen nicht wirken.
Weitergehende Anträge des Nationalrats – etwa unbedingte Strafen nach Erwachsenenstrafrecht oder Gefängnis bei fehlender Kooperation – lehnte der Ständerat jedoch ab. Der Bundesrat muss nun eine entsprechende Vorlage ausarbeiten. Das Schweizerkreuz auf Schweizer Produkten soll seinen Wert nicht verlieren. Das verlangt der Ständerat mit Bezug auf die Schuhmarke On, die im Ausland produzierte Schuhe mit dem Symbol für die Schweiz versehen kann.
Mehrere Ratsmitglieder machten ihrem Ärger Luft über die Praxisänderung des Instituts für geistiges Eigentum im Fall von On vom März 2026. Den Antrag, die Motion von Fabio Regazzi zunächst von der zuständigen Kommission prüfen zu lassen, lehnte der Rat ab. Er nahm den Vorstoss danach mit 32 zu 5 Stimmen an. Der Bundesrat war gegen die Motion.
Vor einem Eingriff ins Gesetz solle die geänderte Praxis untersucht werden, sagte Justizminister Beat Jans.
«Damit wir sehen, was die Wirtschaft braucht. »Der Ständerat will die Strafverfolgung nach Amtsgeheimnisverletzungen erleichtern. Mit einer Motion fordert er deshalb vom Bundesrat eine Aufweichung des journalistischen Quellenschutzes. Medienschaffende müssen ihre Informationsquellen für Recherchen gemäss der Strafprozessordnung nicht offenlegen.
Ausnahmen von diesem Aussageverweigerungsrecht gelten bei schweren Straftaten oder wenn die Angaben nötig sind, um Menschen aus einer Gefahr von Leib und Leben zu retten. Die vom Ständerat am Donnerstag mit 34 zu 10 Stimmen angenommene Motion will den Quellenschutz auf zur Wahrung der Medienfreiheit unmittelbar erforderliche Medienschaffende beschränken. Auch der Schutz vor Beschlagnahmungen soll nur noch für Medienschaffende, nicht aber für Geheimnisverletzende gelten.
Fünf der sechs Fraktionen im Nationalrat waren sich am Mittwoch in der grossen Kammer einig, dass die Initiative zwar ein echtes Problem anpacke. Der Gegenvorschlag des Bundesrats sei aber besser, weil zielgerichteter als die Volksinitiative. Diese sei breit formuliert und gehe zu weit.sieht erstens vor, dass der Bund die Versorgungslage künftig zentral und aktiv überwacht. Zweitens soll der Bund bei Bedarf Massnahmen ergreifen können, um Versorgungsstörungen vorzubeugen oder zu beheben.
Drittens soll er insbesondere wirtschaftliche Anreize setzen, Beschaffungen tätigen, medizinische Güter selbst herstellen oder herstellen lassen können. Viertens soll die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich gezielt verstärkt werden. Die Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» wurde von zwanzig Organisationen und Unternehmen des Gesundheitswesens eingereicht. Vertreterinnen und Vertreter sagten bei der Einreichung, Hunderte Medikamente fehlten in der Schweiz.
Das Begehren zielt darauf ab, dass die Schweiz die Forschung, Entwicklung, Produktion und Lagerhaltung von Medikamenten stärkt – also entlang der ganzen Wertschöpfungskette, wie es in der Debatte hiess. Der Ständerat zeigt Härte bei den Eigenkapitalregeln für die UBS. Die Schweizer Grossbank UBS soll ihre Beteiligungen im Ausland zu 90 Prozent mit hartem Kernkapital unterlegen müssen. Das hat die kleine Kammer entschieden.
Die neuen Eigenkapitalregeln sollen das «Too big to fail»-Dispositiv schärfen. Der Ständerat fällte seinen Entscheid am Mittwoch mitDie UBS und auch grosse Wirtschaftsverbände hatten in den Tagen vor dem Entscheid öffentlich Position bezogen gegen diesen Minderheitsantrag. Eine 90-Prozent-Unterlegung mit hartem Kernkapital sei kein Kompromiss zum Bundesratsvorschlag, schrieb die UBS. Dies würde ihrer Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig schaden.
Die UBS und mehrere grosse Wirtschaftsverbände hätten den von der Mehrheit entworfenen, unterlegenen Kompromiss bevorzugt. Demnach hätte die Bank Auslandbeteiligungen zu mindestens 50 Prozent mit hartem Kernkapital unterlegen müssen. Für die übrigen bis zu 50 Prozent wären AT1-Anleihen zulässig gewesen. Der Nationalrat hat eine Motion von SVP-Nationalrat Thomas Aeschi angenommen, die den Bundesrat auffordert, eine Vorlage zur Verschärfung der «Lex Koller» auszuarbeiten.
Mit 123 zu 54 Stimmen bei 17 Enthaltungen stimmte die grosse Kammer dafür, die Lockerungen des Gesetzes über den Grunderwerb durch Ausländer rückgängig zu machen. Bundesrat Beat Jans anerkannte zwar, dass die Motion zentrale Probleme wie steigende Immobilienpreise und Wohnungsknappheit anspreche. Eine Rückkehr zum Gesetzesstand von 1985 erachtete er jedoch als nicht zielführend. Der Bundesrat plane bereits Massnahmen, um die ausländische Nachfrage nach Immobilien zu dämpfen und wesentliche Lockerungen der letzten vier Jahrzehnte zu revidieren.
Damit seien wichtige Anliegen der Motion bereits adressiert – eine Argumentation, die im Nationalrat jedoch nicht verfing. Häusliche Gewalt soll in der Schweiz besser bekämpft werden. Der Nationalrat hat einer Motion zugestimmt, die einheitliche Regeln für Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung verlangt. Die Walliser Mitte-Ständerätin Marianne Maret fordert mit der Motion ein Rahmengesetz zur Verhinderung und zum Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt.
Den Vorstoss nahm der Nationalrat am Dienstag mit 134 zu 61 Stimmen an. Häusliche Gewalt sei eine schwere Verletzung der Menschenrechte – insbesondere, wenn Frauen und Kinder betroffen seien, schrieb Maret zur Begründung der Motion. In der Schweiz seien die Schutzmechanismen jedoch unzureichend und zu fragmentiert. Manfred Bühler hielt das Rahmengesetz nicht für nötig.
Die nötigen Instrumente für den Schutz vor Gewalt genügten. Der Bundesrat wiederum ist mit dem Auftrag einverstanden. Justizminister Beat Jans wies aber darauf hin, dass die Umsetzung eine Verfassungsänderung erfordere. Das nach der Coronapandemie vom Bundesrat erneuerte Schweizer Epidemiengesetz hat eine erste Hürde genommen.
Der Ständerat ist am Dienstagmorgen sehr deutlich auf die Revisionsvorlage eingetreten und hat danach mit der Detailberatung begonnen. Mit den Änderungen will der Bundesrat Lehren aus der Coronapandemie ziehen, wie er bei der Vorstellung der Vorlage vor einem Jahr sagte. Das Gesetz habe sich zwar in der Pandemie grundsätzlich bewährt, führte er damals aus, doch sei die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zu optimieren. Auch brauche es klarere Kompetenzverteilungen zwischen diesen.
Die Vorlage sieht auch vor, dass der Bundesrat wichtige medizinische Güter selbst herstellen lassen kann, wenn die Kantone oder Private dazu nicht in der Lage sind. In der Detailberatung hat der Ständerat zahlreiche Anträge zu behandeln. Unter anderem fordert eine Kommission, dass Bund und Kantone künftig für Erwerbsausfälle von Unternehmen und Selbstständigen aufkommen sollen, wenn es wegen einer Pandemie zu Massnahmen kommt. Wunschmütter und Wunschväter sollen Stiefkinder schneller adoptieren können als heute.
Daran hält der Nationalrat fest. Im Gegensatz zum Ständerat will er die Vorlage nicht an den Bundesrat zurückweisen. Der Bundesrat will die Stiefkindadoption erleichtern und zwar für Kinder, die ab ihrer Geburt mit ihrem rechtlichen Elternteil und einem Wunschelternteil zusammenleben. Das Zivilgesetzbuch soll entsprechend angepasst werden.
Der Ständerat will die erleichterte Stiefkindadoption in die laufende Revision des Abstammungsrechts und des Fortpflanzungsmedizingesetzes integrieren. Er will die Vorlage deshalb zurück an den Bundesrat schicken. Er ist nun wieder am Zug. Hält er am Entscheid fest, ist dieser endgültig.
Der Nationalrat will Menschen mit Behinderung Hürden im Alltag aus dem Weg räumen. Mit 108 zu 80 Stimmen sagte er am Montag Ja zum neuen Inklusionsgesetz. Dieses ist der indirekte Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative. Der Ständerat will kein Verbot bezahlter Unterschriftensammlungen für Initiativen und Referenden.
Auch Offenlegungspflichten für Komitees, die kommerzielle Sammelunternehmen beauftragen, lehnt er ab. Ohne Gegenantrag sprach sich die kleine Kammer am Montag gegen ein Verbot aus. Eine entsprechende Motion des Neuenburger SP-Ständerats Baptiste Hurni ist damit vom Tisch. Nein sagte der Ständerat am Montag auch zu einer zwingenden Offenlegung der Gelder, die Komitees für Unterschriften ausgeben.
Der Ständerat verwarf einen Vorstoss des Genfer SP-Ständerats Carlo Sommaruga oppositionslos. Auch seine Motion ist damit vom Tisch. Noch keine Entscheide zu strengeren UBS-Eigenmittelregeln Der Ständerat hat noch keine Entscheide zu den künftigen Eigenkapitalregeln für systemrelevante Grossbanken mit Auslandsbeteiligungen gefällt. Aus Zeitgründen konnte er die Vorlage am Donnerstag nicht fertig beraten.
Die Debatte geht nächste Woche weiter. Die Regelung, die derzeit faktisch allein die Grossbank UBS betreffen würde, ist umstritten. Entsprechend nahmen sich die Ständerätinnen und Ständeräte Zeit für den Austausch ihrer Argumente. So viel Zeit, dass über die vorliegenden Minderheitsanträge noch nicht abgestimmt werden konnte.
Der Bundesrat will, dass die Banken Töchter im Ausland neu zu hundert Prozent mit hartem Kernkapital unterlegen müssen. Dagegen wehrt sich die UBS vehement. Sie würde nach eigenen Angaben verpflichtet, rund 22 Milliarden US-Dollar zusätzliches Kernkapital zu halten. Die Mehrheit der Wirtschaftskommission des Ständerates legte nun aber ein anderes Konzept vor zur Verschärfung des «Too big to fail»-Dispositivs.
Die WAK-S beantragt einerseits eine Unterlegung der Auslandsbeteiligungen zu 50 Prozent mit hartem Kernkapital statt wie heute mit 45 Prozent. Für die anderen 50 Prozent soll zusätzliches Kernkapital in Form von AT1-Anleihen eingesetzt werden dürfen. Heute gilt: 45 Prozent Kernkapital plus 17 Prozent in AT1-Anleihen. Die UBS lehnt auch diesen Vorschlag ab.
Eine stattliche Minderheit möchte – nahe beim Weg des Bundesrats – eine Eigenkapitalunterlegung für Auslandsbeteiligungen von 90 Prozent. Vertreterinnen und Vertreter der Linken wiederum sprachen sich für die Variante des Bundesrates aus.deutlich genehmigt, nämlich mit 41 Ja-Stimmen zu einer Nein-Stimme und zwei Enthaltungen. Es gibt dem Nachrichtendienst des Bundes mehr Kompetenzen. Noch ist allerdings das Gesetz nicht bereinigt.
Wegen Differenzen zum Nationalrat geht es zurück in die grosse Kammer. Sie stimmte dem Revisionsentwurf im Juni dieses Jahres zu. Einer der umstrittenen Punkte im Entwurf ist, ob der Nachrichtendienst des Bundes zum Schutz einer Organisation oder Person Informationen über deren politische Aktivitäten beschaffen und bearbeiten darf. Der Nationalrat sprach sich im Juni für diese Bestimmung aus.
Der Ständerat strich am Mittwoch diese Bestimmung mit 24 zu 15 Stimmen aus dem Revisionsentwurf. zu. Frauenquoten im Sport seien realitätsfremd, sagte Heimgartner und nannte als Beispiel den Schwingerverband mit rund 90 Prozent männlichen Mitgliedern.
Verbände könnten Frauen in eigener Verantwortung gezielt fördern, sagte Heimgartner. Die kritisierte Regelung ist Teil der ethischen Grundsätze, die Sportlerinnen und Sportler vor Gewalt schützen und Missstände in Verbänden verhindern sollen. Der Geschlechter-Anteil von je mindestens 40 Prozent für die Führung des Sport-Dachverbandes Swiss Olympic und nationalen Verbänden und Sportorganisationen führte der Bundesrat 2023 ein. Für Verbände, die das Ziel nicht erfüllen können, sind Ausnahmen möglich.inklusive Zusatzkredit für die Beschaffung der F-35-Kampfjets.
Insgesamt beantragte der Bundesrat dem Parlament Verpflichtungskredite von rund 3,4 Milliarden Franken für die Armee. Rund 2,4 Milliarden Franken sieht er für Rüstungsbeschaffungen vor, 562 Millionen Franken für Immobilienprojekte und 394 Millionen Franken als Zusatzkredit für die Beschaffung der F-35-Kampfjets. Wer ohne ärztliche Überweisung die Notfallstation eines Spitals aufsucht, soll nicht eine Gebühr von 50 Franken bezahlen müssen. Der Ständerat ist gegen eine entsprechende Änderung des Krankenversicherungsgesetzes, welcher der Nationalrat im März zustimmte.
Nach einer angeregten Diskussion beschloss der Ständerat am Dienstag, nicht auf den von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats erarbeiteten Änderungsentwurf einzutreten. Damit geht das Geschäft zurück in den Nationalrat. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Spitalnotaufnahmen zu entlasten und die steigenden Kosten im Gesundheitssystem zu dämpfen. Eine Mehrheit des Ständerats liess sich aber von der Aussage der vorberatenden Kommission überzeugen, der Vorschlag sei wirkungslos oder sogar kontraproduktiv.
Die Gesundheitskommission des Ständerats war zu diesem Schluss gekommen, nachdem sie Leistungserbringer und Krankenversicherer angehört hatte. Sie beantragte einstimmig Nichteintreten.gegenüber. Und sie empfehlen dem Stimmvolk, die 2023 eingereichte Initiative an der Urne abzulehnen. Mit 28 zu 11 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschloss der Ständerat am Dienstag die Nein-Empfehlung.
Der Nationalrat entschied schon im März, dem Volk ein Nein zu empfehlen. Kern des Gegenvorschlags ist, dass der Bund die Einfuhr von Stopfleber nicht verbietet. Die Schweiz strebt aber mit neuen gesetzlichen Bestimmungen an, dass in der Schweiz je länger, je weniger «Foie gras» und andere Gans- oder Enten-Stopfleberprodukte gegessen werden.hat im Parlament eine Mehrheit gefunden. Die kleine Kammer nahm die Änderungen im Tierschutzgesetz mit 43 Ja zu 1 Nein-Stimme ohne Enthaltungen an.
Der Nationalrat hatte ihnen bereits in der Herbstsession vor einem Jahr zugestimmt. Die kleine Kammer stellt sich hinter das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten. Der Entscheid fiel am Montag mit 35 zu sieben Stimmen bei drei Enthaltungen, wieberichtet. Zu reden gab die Höhe der Summe, mit der Auswirkungen des Freihandels für die Landwirtschaft abgefedert werden sollen.
Der Ständerat beschloss dafür über eine halbe Milliarde Franken. Der Nationalrat hatte das Geschäft im Juni knapp abgelehnt und muss nun erneut darüber befinden.
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