Die Stadt Zürich wehrt sich gegen Wohnnutzung am See und zieht vor das Verwaltungsgericht.
Die Stadt Zürich hat den Entscheid des Baurekusgericht s gegen die Seeuferplanung Wollishofen weitergezogen. Somit muss das Verwaltungsgericht über den Plan befinden.
Die vorgesehene Wohnnutzung am See stamme aus den 1990er-Jahren und entspreche den übergeordneten Zielen nicht mehr, teilte die Stadt Zürich am Freitag mit. Das Seeufer Wollishofen solle der Öffentlichkeit als Freiraum, aber auch als Arbeitsort mit Gewerbebetrieben und für ein vielfältiges kulturelles Angebot dienen.Die Stadt liegt im Streit mit der Kibag Immobilien AG, die auf ihrem bisher gewerblich genutzten Grundstück Wohnungen plant. Mit dem Masterplan Seeufer Wollishofen liess die Stadt das Gebiet im September 2023 vom Kanton zu einer sogenannten Planungszone erklären.
Gegen die Planungszone rekurrierte die Kibag. Die Absicht sei, Bauvorhaben auf ihrem Land zu verhindern und Aus- und Umzonungen zu verschleiern, brachte das Unternehmen vor dem Baurekursgericht vor. «Diese Planungsabsichten treffen zu», hielt dasAuf neue Wohnungen soll ausdrücklich verzichtet werden; auf dem Kibag-Areal seien die Nutzungsschwerpunkte «Gewerbe» und «Grünraum» vorgesehen.
«Die teilweise Auszonung und die Aufhebung der Wohnnutzung an gesuchter Lage am See stellen eine schwerwiegende Eigentumsbeschränkung dar», hielt dasEine Wohnnutzung sei seit Jahrzehnten zonenkonform gewesen, die «einschneidenden Planänderungen» habe der Gemeinderat erst angestossen, als die Kibag entsprechende Planungen gestartet habe, schrieb das Baurekursgericht. Wann das Verwaltungsgericht entscheidet, ist noch offen.
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