Stadt Zug ZG: 26 Eishockeyfans kontrolliert und weggewiesen

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Am vergangenen Samstagabend wollten zahlreiche Anhänger des HC Davos ein unbewilligtes Public Viewing veranstalten und damit gegen die Einlasskontrolle in die Bossard - Arena protestieren.

Am vergangenen Samstagabend wollten zahlreiche Anhänger des HC Davos ein unbewilligtes Public Viewing veranstalten und damit gegen die Einlasskontrolle in die Bossard – Arena protestieren.Am Samstagabend ist es in der Bosshard-Arena zum Meisterschaftsspiel zwischen dem EV Zug und dem HC Davos gekommen. Anhänger der Gastmannschaft wollten dieses Spiel nutzen, um mit einem unbewilligten Public Viewing im Umfeld der Bossard Arena gegen die Einlasskontrollen zu protestieren.

Bereits im Vorfeld des Spiels wurde den Verantwortlichen mitgeteilt, dass ein solches unbewilligtes Public-Viewing nicht erlaubt ist und daher auch nicht toleriert wird. Trotz dieser Information reisten am Samstagabend mehrere Gästefans mit drei Kleinbussen nach Zug. Diese wurden durch Einsatzkräfte der Zuger Polizei gestoppt und sämtliche Personen einer Kontrolle unterzogen. Bei den Personen handelt es sich um fünf Frauen und 21 Männer im Alter zwischen 15 und 49 Jahren. Sie alle waren nicht im Besitz eines gültigen Tickets für das Eishockeyspiel.

Bei der Kontrolle wurden mehrere Transparente, ein Beamer, eine Leinwand wie auch Handschuhe und Zahnschütze gefunden. Sämtliche Personen verhielten sich während der Kontrolle korrekt und wurden im Anschluss an diese polizeilich weggewiesen. Die Kleinbusse verliessen daraufhin, begleitet durch Einsatzkräfte der Zuger Polizei, den Kanton Zug.

Für Veranstaltungen sowie Anlässe dieser Art auf öffentlichen Grund ist eine kantonale oder gemeindliche Bewilligung notwendig. Ohne eine solche Bewilligung sind Public Viewings und andere Aktionen im Umfeld der EVZ-Spiele auch in Zukunft nicht erlaubt und werden konsequent nicht toleriert. Dies hauptsächlich zum Schutz der unbeteiligten Matchbesuchern wie Familien mit Kindern, da eine Konfrontation zwischen den Fanlagern nicht ausgeschlossen werden kann.

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