Der Stadtrat von Lenzburg will ein verlässlicher Partner für Bauherrschaften bleiben, insbesondere im Altstadtperimeter. Dafür muss ein neues Dokument her – und eines überarbeitet werden. Ausserdem will sich die Stadt fachliche Unterstützung holen.
Der Stadtrat von Lenzburg will ein verlässlicher Partner für Bauherrschaften bleiben, insbesondere im Altstadtperimeter. Dafür muss ein neues Dokument her – und eines überarbeitet werden. Ausserdem will sich die Stadt fachliche Unterstützung holen.. Die Wogen hochgebracht hatte der Umbau eines Hauses in der Lenzburger Altstadt. Beziehungsweise darum, dass der Stadtrat einen Umbau bewilligt hatte, aber Einsprache erhoben wurde.
Das bewog drei Mitglieder des Einwohnerrats, ein Viertes, das hinter den Einsprachen stand, verbal zu attackieren. Fast wie in einem Nebensatz hiess es dabei, das Urteil habe bei so mancher Bauherrschaft, die im Altstadtperimeter Bauvorhaben plane, Fragen und Bedenken ausgelöst.
Die detaillierteren Ausführungsbestimmungen würden deshalb in der Altstadtverordnung geregelt. Wenn die BNO rechtskräftig werde, dann auch die Verordnung. Sie lag als Entwurf zwar bereits vor, nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts im vorgenannten Fall würden die Bestimmungen nun aber nochmals überprüft.Überarbeitet werde ausserdem das Reglement der Bau- und Stadtbildkommission. Wie genau, dazu werde die Stadt aber zu einem späteren Zeitpunkt informieren.
Weiter wird der Stadtrat «die Auslegung des ISOS angehen». Dies zusammen mit der Bau- und Stadtbildkommission, den kantonalen Fachstellen und weiteren Fachpersonen sowie der Interessengemeinschaft Aargauer Altstädte. Letztere definiert ihren Zweck auf der Website so: Man bezwecke «die gemeinsame Förderung und Stärkung der Altstädte im Kanton Aargau als Standort- und Wirtschaftsfaktor».
Irène Kälin , Gabriela Suter und Cédric Wermuth sowie Matthias Jauslin posieren auf einem Inserat mit dem Wahlkampf-Anker des grünliberalen Regierungsratskandidaten Beat Flach. Nicht alle wollen das Foto als Wahlempfehlung sehen.Copyright © Aargauer Zeitung. Alle Rechte vorbehalten.
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