In einem Vorstoss aus dem St. Galler Kantonsrat wird eine Ausweitung der Mitsprache der Stimmberechtigten verlangt. Erhöhungen des Steuerfusses sollen zwingend dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden, verlangt eine Motion der Mitte. Die Regierung ist dagegen.
In einem Vorstoss wird verlangt, dass künftig nicht mehr der Kantonsrat sondern die St.Galler Stimmberechtigten über eine Erhöhung des Steuerfusses entscheiden. Im Vergleich zu anderen Kantonen falle auf, dass die Volksrechte «zum Schutz vor höheren Steuern» weniger gut ausgebaut seien, heisst es im Vorstoss von Yvonne Suter, Patrick Dürr und Daniel Grünenfelder , der für die kommende Septembersession traktandiert ist.
Die Regierung lehnt den Vorstoss ab. Sie verweist auf die Kantonsverfassung, in denen die Gründe für Volksabstimmungen abschliessend aufgezählt werden. Dazu gehören etwa Beschlüsse über neue Ausgaben, die einen festgelegten Betrag übersteigen. Die Motion verlange deshalb eine Verfassungsänderung.. Mit dem Klick auf «Jetzt anmelden» akzeptierst du diese.Nach Ansicht der Regierung hat sich die bestehende Kompetenzregelung bewährt.
Die Regierung sieht weitere Hindernisse: Nach dem Vorstoss könnte künftig eine Steuerfusserhöhung an der Urne abgelehnt werden. Weil aber die Schuldenbremse einen ausgeglichenen Haushalt verlange, müsste danach der Kantonsrat für Korrekturen auf der Aufwandseite sorgen, zu denen sich das Volk nicht mehr äussern könne.
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