Der Stadtrat von St. Gallen hat den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) für den Zeitraum 2026-2030 genehmigt. Der Plan definiert Handlungsempfehlungen zu den Schwerpunkten Anstellung, Zugänglichkeit und Sensibilisierung und bildet die Grundlage für die künftige Inklusionspolitik.
Der Stadtrat von St. Gallen hat den Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet. Er gilt bis 2030 und setzt drei Schwerpunkte. Der Stadtrat hat den « Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in der Stadt St. Gallen 2026–2030» verabschiedet.
Der Aktionsplan definiert Handlungsempfehlungen in den Bereichen Anstellung, Zugänglichkeit sowie Sensibilisierung und bildet die Grundlage für die weitere Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in der Stadt St. Gallen. Seit dem Erscheinen des Berichts «Behindert, Ungehindert» im Jahr 2011, der seither die Grundlage für die städtische Behinderten-/Inklusionspolitik darstellt, wurde unter anderem die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Daher entschied sich der Stadtrat gegen eine reine Überarbeitung des Berichts und beauftragte die, zu analysieren, wie weit die UN-BRK in der Stadt St. Gallen bereits umgesetzt ist.
Für die Analyse wurden die städtischen Dienststellen sowie Betroffene und Fachorganisationen einbezogen. Die Stadt St. Gallen wird den Aktionsplan in den Jahren 2026-2030 umsetzen. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und wird zunächst in einem dienststellenübergreifenden Umsetzungskonzept konkretisiert. Entsprechend Art. 3 und 4 UN-BRK werden
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