Der Chef der St. Galler Regionalpolizei hatte bei seinem Unfall vom August zwei Promille im Blut. Jetzt wurde er per Strafbefehl verurteilt.
Am 6. August verursachte der Chef der Regionalpolizei St. Gallen in der Freizeit einen Selbstunfall mit seinem privaten Auto . Laut dem Strafbefehl, den die St. Galler Staatsanwaltschaft am Freitag versendet hat, hatte der 63-Jährige zum Zeitpunkt des Unfalls mindestens 2,05 Promille im Blut. An diesem Nachmittag fuhr der Regionalpolizei-Chef gegen 16.45 Uhr mit dem Auto in Weite SG auf dem Rheinweg in Richtung Cholau.
Fix bezahlen muss der Regionalpolizei-Chef jedoch eine Busse von 5400 Franken und weitere Verfahrenskosten von 1650 Franken. Sollte er die Busse nicht bezahlen, müsste er stattdessen für 19 Tage ins Gefängnis. «Er nahm in Kauf, dass er das Fahrzeug in angetrunkenem Zustand lenkte» «Der Beschuldigte wusste bei Antritt der Fahrt, dass er zuvor Alkohol konsumiert hatte.
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