Die Stadt St. Gallen hat einen umfassenden Aktionsplan zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen entwickelt, der von der Stadtverwaltung in enger Zusammenarbeit mit Fachorganisationen, Behinderungsverbänden und den Betroffenen erarbeitet wurde. Im Mittelpunkt steht die Erhöhung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Sektor bis zum Jahr 2031 durch die Einführung einer verbindlichen Quote sowie gezielte Fördermaßnahmen.
Die Stadt St. Gallen hat in den vergangenen Monaten einen detaillierten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erarbeitet. Der Plan entstand aus einer quantitativen Umfrage unter Beschäftigten der Stadtverwaltung sowie in Workshops mit Vertreter*innen der Fachorganisationen, Behinderungsverbänden und Menschen mit Behinderungen.
Auf Basis der identifizierten drei dringendsten Handlungsfelder - Personalauswahl, Arbeitsgestaltung und berufliche Weiterentwicklung - wurden konkrete Maßnahmen entwickelt, die die Stadt in ihrer gesamten Personalpolitik berücksichtigen soll. Im Mittelpunkt stehen neben der Reduktion von Diskriminierungen im Einstellungsprozess auch die Förderung einer Quote für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen bis zum Jahr 2031. Der Stadtrat prüft derzeit die Möglichkeit, eine verbindliche Quote einzuführen, die von allen Dienststellen eingehalten werden müsste.
Steuergruppe überwacht Umsetzung des Plans
Um die Umsetzung voranzutreiben, wird eine Steuergruppe eingerichtet, in der neben Delegierten aus den verschiedenen Dienststellen auch Menschen mit allen Behinderungsarten sowie Vertreter*innen von Polizei, Bildung und Verbänden ihre Expertise einbringen. Diese interventive Gruppe soll die Konsequenz, Ressourcen und Zeithorizonte für die einzelnen Maßnahmen festlegen und die Fortschritte regelmäßig überwachen. Die Dienststelle Gesellschaftsfragen trägt in der Praxis die Koordination und Umsetzung des Aktionsplans.
Sie arbeitet eng mit den Personalabteilungen zusammen, um Stellenausschreibungen inklusiver zu gestalten, Schulungen für Führungskräfte einzuführen und die Arbeitsplätze selbst an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen anzupassen. Dazu zählen technische Hilfsmittel, ergonomische Gestaltung der Arbeitsumgebung sowie flexible Arbeitszeitmodelle. Gleichzeitig soll die Stadt St. Gallen ihre bestehenden Integrationsarbeitsplätze sowie das Konzept des Supported Employment ausbauen und als Modellinitiative vorführen.
Kampagnen stärken Sichtbarkeit der Inklusion
Zur Förderung der Sichtbarkeit und Akzeptanz werden interne Kommunikationskampagnen gestartet, in denen Rollenmodelle und Best‑Practice‑Beispiele von erfolgreichen Mitarbeitenden mit Behinderungen vorgestellt werden. Der Vorstand der Kommission "Gleiche Chancen" überwacht zudem die Erreichung der gesteckten Ziele und veröffentlicht jährlich einen Fortschrittsbericht, um die Transparenz gegenüber der Bevölkerung zu gewährleisten. Mit diesem Plan setzt die Stadt St. Gallen ein starkes Zeichen für Inklusion im öffentlichen Sektor.
Durch die verbindliche Quote, die Förderung von beruflicher Weiterbildung und die gezielte Anpassung von Arbeitsplätzen soll die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen deutlich erhöht werden - ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Verpflichtungen aus der UN-BRK und zur Schaffung eines gleichberechtigten Arbeitsmarktes in der Region.
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