Ein Gratis-Jagdpatent von der SRG sorgt für Kritik: Tierschützer sprechen von «Werbung fürs Töten». Eine Ethikerin findet die Verlosung «unproblematisch».
Ein Gratis- Jagd patent von der SRG sorgt für Kritik: Tierschützer sprechen von «Werbung fürs Töten». Eine Ethikerin findet die Verlosung «unproblematisch». RTR verlost im Graubünden ein Jagd patent, was bei Tierschützern für heftige Kritik sorgt.
Der Preis für den Gewinner: ein kostenloses Jagdpatent für Graubünden für das Jahr 2027. Was nach einem Wettbewerb unter Jagdfreunden klingt, sorgt für Kritik. Denn veranstaltet wird die Aktion ausgerechnet vom rätoromanischen SRG-Sender RTR. RTR steht für Radiotelevisium Svizra Rumantscha und gehört zur Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft .
- keystone Die sogenannte «La Preda» ist eine Aktion, bei der die Bündner Jäger ein Jagdpatent für das Folgejahr gewinnen können. - RTR Screenshot Die Jäger können bei RTR anrufen und ihre erlegten Tiere melden.
Darüber hinaus gibt es einen Fotowettbewerb, bei dem das schönste Jagdfoto prämiert wird. - Screenshot RTR RTR erklärt gegenüber Nau.ch, die Verlosung eines Jagdpatents ändere nichts an der redaktionellen Unabhängigkeit. - keystone Für die Organisation «IG Wild beim Wild» geht die Aktion zu weit: Sie hat SRG-Ombudsstelle eine Beanstandung eingereicht. - keystone Für die Ethikerin Marie-Therese Mäder ist die Verlosung eines Jagdpatents durch die SRG «unproblematisch».
- pexels Während der Bündner Hochjagd können Hobby-Jägerinnen und -Jäger an jedem Jagdtag bei RTR anrufen und ihre erlegten Tiere melden. Unter allen Teilnehmenden wird bei der Aktion «La Preda» ein Jagdpatent für das Folgejahr verlost. Dazu kommt ein Fotowettbewerb. Unter dem Titel «Preda, atmosfera, cumpagnia» – «Beute, Stimmung, Kameradschaft» – kürt das Publikum das «schönste» Erlegerbild.
Die Fotos werden auch auf Social Media veröffentlicht.
«Mit der Sendung ‹La Preda› macht RTR das Töten von Wildtieren zum Publikumsspiel», sagt Organisations-Gründer Carl Sonnthal gegenüber Nau.ch. Seine Kritik: Wer ein erlegtes Tier melde, nehme an einer Verlosung teil. Der Gewinn sei letztlich «die behördliche Erlaubnis, im nächsten Jahr weitere Tiere zu töten». Auch der Fotowettbewerb stösst ihm sauer auf: «2025 gewann ein lächelnder Hobby-Jäger neben seinem toten Hirsch.
»Wie Waffenschein-Verlosung?fehle diese Hemmschwelle offenbar, weil sie als Brauchtum gelte. Für Sonnthal ist sie jedoch schlicht: «Das Töten von Tieren in der Freizeit. »sei in Graubünden gesellschaftlich und politisch umstritten. Trotzdem komme im Jagdportal von RTR laut Sonnthal keine jagdkritische oder tierschützerische Stimme zu Wort.
Jagd Die Organisation hat inzwischen bei der SRG-Ombudsstelle Beanstandung eingereicht. Eine Kopie ging an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen . Die Verlosung eines Jagdpatents ändere nichts an der redaktionellen Unabhängigkeit: «Sie ist eine Publikumsaktion, keine journalistische Positionierung. » Auch den Waffenschein-Vergleich weist RTR zurück.
«Ein Jagdpatent ist eine kantonal geregelte Jagdberechtigung und keine allgemeine Erlaubnis zum Erwerb oder Tragen einerUnd noch einen Punkt stellt der Sender klar: «Das Jagdpatent wir seit Jahren gesponsert und nicht mit Geldern aus der Medienabgabe finanziert. »Rückendeckung erhält RTR von der Religionswissenschaftlerin und Medienethikerin Marie-Therese Mäder. Sie beurteilt die Verlosung aus ethischer Sicht als «unproblematisch». Gegenüber Nau.ch sagt sie: «Diese Personen verfügen bereits über ein Jagdpatent und würden auch im kommenden Jahr wieder eines lösen.
»Entscheidend sei vielmehr, dass die Jagdvorschriften klar seien und eingehalten würden, damit das Tierleid möglichst gering bleibe.
«Vergleich ganz falsch» Auch den Vergleich mit einem Waffenschein hält sie für nicht stichhaltig. «Der Vergleich ist ganz falsch. » Ein Jagdpatent sei mit zahlreichen Auflagen verbunden und werde nicht einfach an irgendjemanden vergeben. Auch der Erwerb eines Waffenscheins sei gesetzlich geregelt.
Problematisch wäre es aus ihrer Sicht, einer Person eine solche Bewilligung zu erteilen, die dafür nicht berechtigt sei. Wer die gesetzlichen Voraussetzungen bereits erfülle, könne hingegen ethisch unbedenklich an einer entsprechenden Verlosung teilnehmen.
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