Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen gab einer Beschwerde gegen SRF recht. Die Berichterstattung zu Uni-Protesten verstiess gegen das Vielfaltsgebot.
Ein Anwalt aus Zürich hat mit einer Beschwerde gegen das Schweizer Radio und Fernsehen einen Teilsieg errungen: Emrah Erken hatte die SRF-Berichterstattung im Zusammenhang mit den Universitätsprotesten zum Gaza-Konflikt , die in den USA und in der Schweiz stattfanden, beanstandet. Laut dem Beschwerdeführer waren verschiedene relevante Fakten unerwähnt geblieben, die Proteste seien zudem in verharmlosender Weise dargestellt worden.
Die Beurteilung des UBI: Das Publikum habe sich zwar zu den einzelnen Beiträgen eine eigene Meinung im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots bilden können, doch die Berichterstattung habe insgesamt das Vielfaltsgebot verletzt. In der Begründung heisst es, extremistische und antisemitische Tendenzen seien bei den Protesten sowie die Hintergründe der Studentenproteste zwischen dem 14. Februar und dem 14. Mai 2024 nicht angemessen zum Ausdruck gekommen.
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