Spreitenbach genehmigt neues Polizeireglement zu Littering-Bussen

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Spreitenbach genehmigt neues Polizeireglement zu Littering-Bussen
Spreitenbach, Regionalpolizei Wettingen-Limmattal, Littering

Der Gemeinderat Spreitenbach hat die Anpassung des Polizeireglements der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal genehmigt. Bussen für Littering richten sich seit 1. August 2026 nach eidgenössischem Recht.

Der Gemeinderat Spreitenbach hat die Anpassung des Polizeireglement s der Vertragsgemeinden der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal genehmigt. Anlass dafür ist die seit dem 1. August 2026 geltende schweizweit einheitliche Regelung zu Littering und zur widerrechtlichen Entsorgung grösserer Mengen von Siedlungsabfälle n. Mit dem Beschluss reagiert die Gemeinde auf die neue Rechtslage und passt ihre kommunalen Grundlagen an das übergeordnete Recht an.

Die neuen Tatbestände und Bussenbeträge sind in der eidgenössischen Ordnungsbussenverordnung geregelt. Sie ersetzen die bisherigen kantonalen und kommunalen Regelungen. Entsprechend wurde die Ordnungsbussenliste im Anhang des Polizeireglements angepasst.

Neue Bussenbeträge für Littering

Für einen einzelnen Kleinabfall beträgt die Busse 80 Franken. Als Kleinabfall gelten beispielsweise ein Zigarettenstummel, eine Verpackung, eine Dose oder eine Flasche. Schon achtlos weggeworfene Kleinabfälle können damit eine Busse auslösen.

Wer mehrere Kleinabfälle ab zwei Stück bis zu einem Volumen von weniger als 17 Litern entsorgt, muss mit einer Busse von 100 Franken rechnen. Bei Abfallmengen von mehr als 35 bis 110 Litern beträgt die Busse 250 Franken. Je grösser die entsorgte Menge, desto höher fällt die Busse aus.

Ordnungsbussenverfahren bis 110 Liter

Für Abfallmengen bis und mit 110 Litern ist das Ordnungsbussenverfahren vorgesehen. In diesem Rahmen können die Polizeikräfte die Bussen direkt ausstellen. Das Verfahren ist damit administrativ und ohne aufwendige Gerichtswege möglich.

Bei grösseren Mengen oder wenn keine Ordnungsbusse ausgestellt werden kann, kommt das ordentliche Strafverfahren zur Anwendung. Bei mehr als 110 Litern wird also ein ordentliches Strafverfahren eingeleitet. Die zuständigen Behörden prüfen den Fall dann im Rahmen der üblichen strafrechtlichen Bestimmungen.

Hintergrund der einheitlichen Regelung

Die seit dem 1. August 2026 geltende Regelung vereinheitlicht die Ahndung von Littering und der widerrechtlichen Entsorgung grösserer Abfallmengen in der ganzen Schweiz. Zuvor bestanden kantonale und kommunale Unterschiede bei den Bussenbeträgen und Verfahren. Mit der eidgenössischen Ordnungsbussenverordnung gelten nun schweizweit dieselben Tatbestände und Ansätze.

Für die Gemeinden bedeutet das eine Anpassung ihrer Reglemente an das übergeordnete Recht. Der Gemeinderat Spreitenbach hat diesen Schritt mit der Genehmigung der Anpassung des Polizeireglements vollzogen. Die Regionalpolizei Wettingen-Limmattal ist für die Vertragsgemeinden zuständig und wendet die aktualisierte Ordnungsbussenliste an.

Die neuen Bestimmungen erfassen sowohl einzelne weggeworfene Gegenstände als auch grössere Mengen von Siedlungsabfällen. Damit soll die unsachgemässe Entsorgung im öffentlichen Raum wirksamer geahndet werden. Die Bussen staffeln sich nach der Menge des entsorgten Abfalls.

Auswirkungen auf die Gemeinden

Mit der Anpassung des Polizeireglements schafft Spreitenbach die Grundlage für die Anwendung der eidgenössischen Ordnungsbussenverordnung. Die Ordnungsbussenliste im Anhang des Reglements wurde entsprechend aktualisiert. Die Vertragsgemeinden der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal orientieren sich an derselben Grundlage.

Für die Bevölkerung ändert sich vor allem die Höhe der Bussen bei Littering. Ein einzelner Zigarettenstummel, eine Verpackung, eine Dose oder eine Flasche kosten künftig 80 Franken. Mehrere Kleinabfälle ab zwei Stück bis zu einem Volumen von weniger als 17 Litern werden mit 100 Franken gebüsst. Bei grösseren Mengen steigen die Beträge entsprechend.

Die Regelung gilt schweizweit einheitlich und ersetzt die früheren kantonalen und kommunalen Vorschriften. Die Gemeinden mussten ihre Reglemente anpassen, um die neuen Tatbestände und Bussenbeträge korrekt anzuwenden. In Spreitenbach ist dies mit der Genehmigung durch den Gemeinderat geschehen.

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