Karin Stadelmann fordert die Einführung einer obligatorischen Mediation bei Scheidungs- oder Trennungsverfahren in Luzern. Die Luzerner Regierung wartet jedoch auf die Ergebnisse eines Pilotprojekts im Kanton Bern und einer Bundesinitiative.
In der Schweiz sorgen Sorgerecht sstreitigkeiten oft für lange und kostspielige Gerichtsverfahren, die die Kinder zusätzlich belasten. Die Luzerner Mitte-Kantonsrätin Karin Stadelmann fordert deshalb die Einführung einer obligatorischen Mediation bei Scheidung s- oder Trennungsverfahren . Sie argumentiert, dass Mediation Konflikte zwischen den Eltern schneller und kostengünstiger lösen kann und den Kinder n somit weniger Leid zufügt.
Die Luzerner Regierung hingegen möchte zunächst auf die Ergebnisse eines Pilotprojekts im Kanton Bern warten. Dieses Projekt untersucht, ob eine verpflichtende Mediation in einem speziell dafür eingerichteten Zentrum für Familien in Trennung sinnvoll ist. Die Regierung befürwortet zwar die Idee einer Mediation, hält die Motion von Stadelmann aber für bundesrechtswidrig, da eine Pflichtmediation nicht anfechtbar sein soll. Ein aktuelles Beispiel für die Problematik von Sorgerechtsstreitigkeiten zeigt der Fall eines unverheirateten Paares in Luzern. Beide Eltern teilten sich zunächst das Sorgerecht für ihre beiden Kinder. Nach der Einweisung des älteren Kindes in eine psychiatrische Klinik und anschliessender Unterbringung in einem Schulheim, wurde der Mutter das alleinige Sorgerecht zugewiesen. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) kam zu dem Schluss, dass persönliche Kontakte zwischen dem Kind und dem Vater vorerst ausgeschlossen sein müssen. Bei verheirateten Eltern regelt das Gericht Kinderbelange im Trennungs- oder Scheidungsfall. Bei unverheirateten Eltern liegt die Zuständigkeit grundsätzlich bei der KESB, ausser die Paare sind sich beim Kindesunterhalt nicht einig.Die Luzerner Regierung erwartet, dass der Bundesrat im zweiten Quartal 2025 einen Bericht mit einer Bestandsaufnahme und möglichen Reformvorschlägen zum Familienverfahrensrecht veröffentlicht. Die Regierung will die Ergebnisse aus Bern und vom Bund abwarten, bevor sie über die Einführung einer obligatorischen Mediation in Luzern entscheidet. Schätzungsweise 450 bis 550 Fälle könnten jährlich davon profitieren, so das Kantonsgericht.
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