Die Mutter, die ihre zwei Töchter getötet hat, soll laut ihrem Anwalt wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt werden.
Die Mutter soll wegen mehrfacher vorsätzlicher Tötung statt wegen Mordes verurteilt werden. Dies fordert der Verteidiger vor dem Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt in Solothurn. - AFP/Archiv«Eine Tat in dieser Dimension hat immer eine Geschichte», sagte der Verteidiger. In seinem Plädoyer stellte er die gutachterlich festgestellten Persönlichkeitsstörungen seiner Mandantin als Ursache ihrer Delikte ins Zentrum.
Der Verteidiger rekapitulierte das Leben der Beschuldigten, angefangen bei den ersten Kindheitsjahren in Südamerika – erst als Strassenkind, später in einem Waisenhaus. Auf die Adoption durch ein Schweizer Ehepaar sei die damals Achtjährige nicht vorbereitet worden.Am Morgen des 16. Januar 2021 habe die Beschuldigte an Suizid gedacht. Sie habe aber ihre beiden 7- und 8-jährigen Töchter nicht allein lassen wollen.
Die Tat seiner Mandantin sei nicht als Rache am Ehemann zu verstehen, wie dies die Anklage tue, sagte der Verteidiger. Aufgrund ihrer Störung habe sie «subjektiv und von aussen nicht nachvollziehbar» die jüngeren Töchter bei deren Entsprechend habe sie sich in den Wochen vor der Tat gegenüber den Behörden geäussert – in Bezug darauf ist sie der Verleumdung beschuldigt. Von diesem Vorwurf sei sie freizusprechen, sie habe ja nicht bewusst gelogen, sagte der Verteidiger.
Vorsätzliche Tötung Persönlichkeitsstörungen Kindheitstrauma Strafprozess
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