Sicherheitsmängel auf Schweizer Frachtern: Behördenversagen und Bundesbürgschaften

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Sicherheitsmängel auf Schweizer Frachtern: Behördenversagen und Bundesbürgschaften
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Die Sicherheitsuntersuchungsstelle Sust hat Berichte zu zwei Unfällen mit der Schweizer Frachter «Sabina» veröffentlicht. Die Berichte zeigen, dass die Aufsicht der Schweizer Behörden über ihre Hochseeschiffe lasch war und es zu einem Behördenversagen kam. Die Sust kritisiert das Schweizerische Seeschifffahrtsamt (SSA) für die unzureichende Kontrolle und das Fehlen von Sanktionen gegenüber Reedereien. Das SSA verteidigte sich mit dem Argument, dass die Bundesbürgschaften für die Schiffe die Hände gebunden hätten.

Die Sicherheitsuntersuchungsstelle Sust hat endlich die Untersuchungberichte zu zwei Unfälle n in der Hochseeschifffahrt veröffentlicht. Die Unfallermittlung brachte zutage, wie lasch die Aufsicht der Schweizer Behörden über ihre Hochseeschiffe war – und wieso es zu diesem Behördenversagen gekommen war. Um diesen Frachter geht es: Die «Sabina» im November 2014. Heute ist das Schiff – mittlerweile mit dem Namen «Tango Rio» – unter der Flagge von Barbados unterwegs.

Die 118 Meter lange und 16 Meter breite «Sabina» wurde von der mittlerweile pleite gegangenen Schwyzer Reederei Enzian Ship Management AG betrieben und fuhr unter Schweizer Flagge. Zwar ereigneten sich die Unfälle 2015, wegen der «Ju-52»-Untersuchung geriet die Arbeit der Sust an den Hochseefällen ins Stocken. Die nun publizierten Berichte Am 26. Juni 2015 stürzte in Konstanza (Rumänien) ein Besatzungsmitglied auf der «Sabina» durch eine kaputte Luke drei Meter ab und wurde schwer verletzt. Der Unfall wurde der Sust nicht gemeldet, sie stieß erst im Rahmen der Untersuchungen zum zweiten Vorfall darauf. Dieser passierte knapp vier Monate später. «Sabina» war unterwegs von Dänemark nach Finnland, als sie kurz vor Mitternacht vor der Insel Bornholm auf Grund lief und beschädigt wurde. Die Sust fand heraus, dass während des Unfalles keines der zwölf Besatzungsmitglieder – Ukrainer und Russen – auf der Kommandobrücke gewesen war. Der Zweite Offizier, der entgegen den Vorschriften alleine Wache schob, schlief zuerst auf der Brücke ein. Die Sust fand dies aufgrund von Schnarchgeräuschen auf dem Voicerekorder heraus. Als der Mann nach einigen Minuten wieder erwachte und in seiner Kabine Kopfwehtabletten holen wollte, kollabierte er und blieb auf dem Kabinenboden liegen. Die «Sabina» pflügte nun führerlos durch die Ostsee. Lange fiel das niemandem auf, weil ein Sicherheitssystem, das Inaktivität auf der Brücke durch einen Alarm angezeigt hätte, vorschriftswidrig nicht eingeschaltet war. Es war der Lotse eines anderen Schiffes, der bemerkte, dass die Sabina nicht wie geplant gegen Nordosten abbog, sondern direkt auf die dänische Insel Bornholm zufuhr. Er informierte die Behörden. Aber die Sabina war weder per Funk noch per Telefon zu erreichen.Schliesslich wurde ab Bornholm ein mit Freiwilligen bemanntes Seenotrettungsboot losgeschickt. Sie schlugen mit Axt und Bolzenschneider gegen den Rumpf der «Sabina», betätigten ihr Schiffshorn und leuchteten mit Suchscheinwerfern auf die Brücke. So gelang es im allerletzten Moment, die schlafende Besatzung zu wecken. Der Kapitän konnte mit einem Manöver noch verhindern, dass die «Sabina» mit der Küste der Hafenstadt Rønne kollidierte. Allerdings schrammte sie dem Grund entlang, was Schäden an Rumpf, Ruder und Schraube verursachte.Die Sust kam zum Schluss, dass der Unfall unmittelbar auf Fehlentscheidungen an Bord zurückzuführen ist: zu wenige Wachen, nicht dienstfähiges und übermüdetes Personal, Missachtung der Ruhezeiten, Nichteinschalten verschiedener Sicherheitssysteme. Offenbar war das auf der «Sabina» gang und gäbe. Die Unfallermittler lassen deshalb auch kein gutes Haar am Schweizerischen Seeschifffahrtsamt (SSA), das den Frachter wenige Tage vor dem Unfall einer Inspektion unterzogen hatte - der ersten seit der Inbetriebnahme im Jahr 2000. Das SSA ist dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheit (EDA) unterstellt und zuständig für die technische und sicherheitsmässige Aufsicht über die Hochseeschifffahrt. Damit hätte das SSA auch die Aufgabe gehabt, Verstösse zu sanktionieren. Wie die Sust aufdeckt, geschah das nicht. Man muss wissen: Der Bund hat Schweizer Schiffseigner bei der Finanzierung ihrer Flotte durch sogenannte Bundesbürgschaften unterstützt. Dies vor dem Hintergrund, dass Hochseefrachtschiffe unter Schweizer Flagge im Ernstfall der Versorgungssicherheit dienen. «Ein Ausfall einer Bürgschaft für ein einzelnes Schiff kann für den Bund einen finanziellen Schaden in der Höhe mehrerer Millionen Schweizer Franken bedeuten», hält die Sust fest. Auch für die Sabina war zugunsten der Reederei Enzian eine solche Bundesbürgschaft über 21,7 Millionen Franken gewährt worden. Das Seeschifffahrtsamt verteidigte sich gegenüber der Sust: Aufgrund der Bürgschaften seien dem SSA die Hände gebunden gewesen. «Von höheren Stellen der Bundesverwaltung» sowie aus dem Umfeld des Bundesamts für Wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) sei das Gebot gekommen: Man solle möglichst keine Massnahmen gegenüber den Reedereien ergreifen, die für diese finanzielle Folgen hätten.

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