Sexuelle Belästigung: Bund für fristlose Entlassung kritisiert

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Zu seinem Urteil kam das Bundesverwaltungs­gericht unter anderem wegen einer «schlampig durchgeführten Untersuchung». Eine Expertin ordnet ein.

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Der Arbeitgeber kündigte dem beschuldigten Angestellten daraufhin fristlos – aus «wichtigen Gründen». Dagegen erhob der Angestellte Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Er sei Opfer einer Verschwörung seiner Arbeitskolleginnen und -kollegen und es gebe keinen schwerwiegenden Grund, der seine fristlose Entlassung rechtfertige. Der Entlassene beantragte eine Entschädigung von 65’000 Franken, wollte seinen Job aber nicht zurück.

Die Aussagen bleiben dem Gericht zu vage. Zudem kommt es zum Schluss, dass die «Verschwörungsthese» des Beschuldigten «nicht absolut auszuschliessen» sei. Die fristlose Entlassung sei folglich nicht gerechtfertigt.Brisant: Im Urteil steht auch, dass die Zweifel des Gerichts auch auf eine «schlampig durchgeführte Untersuchung» zurückzuführen seien.

«Das Urteil zeigt wieder mal, wie wichtig es ist, dass Arbeitgeber Vorwürfe der sexuellen Belästigung ernst nehmen und die Untersuchungen dazu in professionelle Hände geben», sagt die Anwältin. Denn bereits da entscheide sich, ob die Beweislast schliesslich vor Gericht standhalte.

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