Das neue Vertragspaket zwischen der Schweiz und der EU sorgt für interne Diskussionen. Ein umstrittenes Detail ist die Spesenregelung für EU-Arbeiter in der Schweiz. Der Bundesrat will Schweizer Spesen weiterhin bezahlen, um Druck auf Schweizer Löhne zu verhindern, aber die rechtliche Grundlage ist unklar. Gewerkschaften fordern Garantien, während Rechtsexperten das Risiko für die Schweiz als gering einschätzen.
Die Schweiz und die EU haben im Dezember ein neues Vertragspaket ausgehandelt. Nun beginnen die innenpolitischen Diskussionen. Beide Seiten sind besorgt über ein mögliches Detail: die Spesen regelung der EU. Arbeiterinnen und Arbeiter aus dem EU-Raum, die in der Schweiz Aufträge ausführen, sollen nach diesem neuen Paket Schweiz er Spesen erhalten. Dieses Prinzip soll verhindern, dass Unternehmen aus dem EU-Raum Schweiz er Betriebe preislich unterbieten.
Es soll auch den Druck auf Schweizer Löhne verringern. Der Grundsatz gleichem Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort gilt auch in der EU. Allerdings nicht bei den Spesen. Der Bundesrat will die EU nicht unnötig provozieren. Wenn eine polnische Arbeitskraft in die Schweiz entsandt wird, soll sie nicht mehr eine Schweizer Entschädigung für Essen und Hotelübernachtung erhalten, sondern die polnischen Ansätze. Dies kann schnell einige Hundert Franken weniger bedeuten und könnte zu Lohndumping führen. Diese Regel müsste eigentlich auch die Schweiz mit dem neuen EU-Vertragspaket übernehmen. Der Bundesrat hatte im Dezember jedoch etwas verklausuliert angekündigt, den Spielraum bei der Spesenregelung maximal zu nutzen. Konkret heisst das: Es sollen weiterhin Schweizer Spesen bezahlt werden. Recherchen zeigen nun: Der Bundesrat will Schweizer Spesen nirgends in einem Gesetz festhalten. Die Regierung will die EU wohl nicht unnötig provozieren. In der Botschaft ans Parlament soll lediglich auf die bestehende Verordnung gleicher Spesen verwiesen werden. Viele EU-Mitgliedstaaten setzen die Regelung nicht um. Für die EU-Rechtsexpertin Astrid Epiney an der Universität Freiburg ist das ein gangbarer Weg. Laut Epiney sei die EU-Spesenregelung gar nicht so klar. «Es gibt eine Ausnahmebestimmung, die es erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen von der EU-Spesenregelung abzuweichen», erklärt Epiney. Auch 16 von 27 EU-Mitgliedstaaten haben die EU-Spesenregelung nicht umgesetzt. In den Nachbarländern Deutschland und Österreich werden mindestens zum Teil weiterhin landestypische Spesenansätze bezahlt. Die Gewerkschaften beruhigt das allerdings wenig. Gabriela Medici, Chefjuristin des Gewerkschaftsbundes, warnt vor möglichen Klagen aus dem EU-Raum, gegen die Nichtumsetzung der Spesenregel. «Wir befürchten, dass man bis vor Bundesgericht gehen und dort einfordern könnte, dass man eben nicht Schweizer Spesen zahlen muss», sagt Medici. Das Bundesgericht könnte nach dem Grundsatz «Völkerrecht vor Landesrecht» zum Schluss kommen, dass die Schweiz die EU-Spesenregelung übernehmen muss. Für die EU-Rechtsexpertin Astrid Epiney ist dieses Risiko allerdings gering. Bei den Spesen gehe das EU-Recht wohl eher nicht vor. «Das Bundesgericht würde wahrscheinlich zum Schluss kommen, dass es zulässig ist, die Schweizer Spesen aufrecht zu halten», meint Epiney. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB verlangt aber Garantien, das weiterhin Schweizer Spesen bezahlt werden können. «Nur schon ein Gesetzesartikel in diese Richtung würde eine gewisse Klarheit bringen» meint SGB-Chefjuristin Gabriela Medici. Doch gemäss Recherchen von SRF erwägt der Bundesrat keine solche Gesetzesanpassung.
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