Schleppschlauch: Keine Anpassung geplant

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Schleppschlauch: Keine Anpassung geplant
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In zwei Bundesländern sind unter gewissen Voraussetzungen Breitverteiler wieder erlaubt. In der Schweiz wird es keine Ausnahmebewilligung geben, sagte Bundesrat Guy Parmelin.

Aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse der Bayrischen Landesanstalt für Landwirtschaft , wonach die Reduktion der Ammoniakemissionen beim Ausbringen mit Breitverteiler gegenüber dem Ausbringen mit Schleppschlauch gleichwertig ist, hat Bayern eine Ausnahmegenehmigung für das Ausbringen von Rindergülle mit Breitverteiler ab 2025 erteilt.

Trockensubstanz-Gehalt Landwirte in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg ist das Ausbringen mit Breitverteilertechnik bis zu einem Trockensubstanz-Gehalt von 4,6 Prozent analog zur streifenförmigen Ausbringtechnik als emissionsminderndes Verfahren erlaubt. Dies gilt für Acker- und Grünlandflächen.

Die Nationalräte Yvan Pahud und Nicolas Kolly wollten vom Bundesrat wissen, ob die Schweiz diesem Beispiel folgen wird zu folgen und das Ausbringen von Gülle mittels Sprühverfahren, d. h. mit Breitverteiler, wieder bewilligt. Schleppschlauch etabliert «In der Schweiz hat sich die Verwendung des Schleppschlauchs als Stand der Technik etabliert, und es sind keine Anpassungen geplant», antwortete der Bundesrat. Messungen in der Schweiz zeigten, dass der Schleppschlauch bei einem durchschnittlichen Trockensubstanzgehalt der Gülle in der Schweiz eine Reduktion der Ammoniakemissionen um 30 bis 50 % bewirke, so der Bundesrat weiter.

Die Ammoniakkonzentrationen sowie die atmosphärische Stickstoffdeposition würden von den Kantonen und vom Bund erhoben, führte der Bundesrat weiter aus.

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