Schlappe für Kantonspolizei Bern: Gericht spricht Drogendealer frei

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Nach umfangreichen Ermittlungen stossen Drogenfahnder bei Hausdurchsuchungen auf kiloweise Drogen. Doch die Aktion «Stone» gerät für die Polizei zur Blamage.

Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieNach umfangreichen Ermittlungen stossen Drogenfahnder bei Hausdurchsuchungen auf kiloweise Drogen. Doch die Aktion «Stone» gerät für die Polizei zur Blamage.Dabei stellt sich heraus, dass die Polizei eine Videokamera illegal installiert hatte.

Aufmerksamen Bürgern waren verdächtige Autos aufgefallen, teils mit ausserkantonalen Kontrollschildern, die meist nach kurzer Zeit wieder davonfuhren. Doch weder der Zeitpunkt der Meldungen noch deren Inhalt tauchen in den Akten auf, weshalb bereits ab hier vieles im Dunkeln bleibt. Die Observation wiederum fand keinen Eingang in die Gerichtsakten. Laut dem Einsatzleiter geschah dies aus «polizeitaktischen Gründen». Die Polizei müsse nicht alle Details ihrer Arbeit offenlegen, so der Mann vor Gericht.Es ging jedoch nicht um Details, sondern um Grundsätzliches wie Beginn, Dauer und Ziel der Überwachung. Erst auf Drängen des Gerichts reichte die Polizei schliesslich einen Bericht zu den getätigten Observationen nach.

Nur: Für das Durchsuchen des Wagens hätten die Polizisten laut den Gerichten einen Durchsuchungsbefehl von der Staatsanwaltschaft vorweisen müssen. Ein solcher lag jedoch nicht vor, die Durchsuchung des Mercedes war folglich rechtswidrig.Für die Polizei liefert der Drogenfund im Mercedes nun aber den «hinreichenden Tatverdacht», sprich die rechtliche Voraussetzung für die Hausdurchsuchungen.

Doch weil den Drogenfahndern derart viele Verfahrensfehler unterlaufen sind, spricht sie zuerst das Regionalgericht und danach das Obergericht frei. Weil die Beweise rechtswidrig erlangt worden sind, dürfen sie nicht verwertet werden.Statt einer Gefängnisstrafe erhalten die Beschuldigten eine finanzielle Genugtuung für die «besonders schweren Verletzungen ihrer persönlichen Verhältnisse».

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