Ein Eritreer war wegen Gefährdung des Lebens verurteilt worden. Das Bundesgericht hat das Urteil des Zürcher Obergerichts nun zurückgewiesen.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wiePubliziert heute um 12:00 Uhr
Im Mai 2021 hatte ein Mann eine ihm unbekannte Frau im Zürcher Hauptbahnhof auf ein Gleis gestossen. Sie konnte rechtzeitig zurück auf das Perron klettern.Das Zürcher Obergericht hat mit der Verurteilung eines Eritreers wegen Gefährdung des Lebens gegen das Anklageprinzip verstossen. Das Bundesgericht hat das Urteil aufgehoben und den Fall zurückgewiesen. Der Angeklagtekam im Dezember vergangenen Jahres zum Schluss, dass es sich um Gefährdung des Lebens handelt.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann jedoch lediglich wegen versuchter vorsätzlicher Tötung angeklagt. Aufgrund der Ausführungen in der Anklage musste der Eritreer laut Bundesgericht nicht damit rechnen, dass er wegen Gefährdung des Lebens verurteilt werden könnte. Damit sei der Anklagegrundsatz verletzt worden.Der Fall geht nun zurück an die Zürcher Justiz.
Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten. Es ordnete eine stationäre Massnahme zur Behandlung seiner psychischen Störung an und sprach eine Landesverweisung von acht Jahren aus.
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