SBB und Postauto geben Auskunft zur Maskenpflicht – darf ich noch essen und trinken?
Toni Häne, Chef Personenverkehr von den SBB, spricht davon, dass eine Mehrheit der Passagiere die Maskenpflicht akzeptieren würde. Hostettler sagt, dass man in Bezug auf die Umsetzung der Maskenpflicht nun erst mal Erfahrungen sammeln werde.
Postauto und SBB betonen, dass die Busfahrerinnen, Zugbegleiter und Chauffeusen keine polizeilichen Aufgaben übernehmen, sie stellen also keine Bussen aus. «Der Busfahrer muss sich auf das Fahren konzentrieren und kann nicht noch die Maskenpflicht durchsetzen», sagt Christa Hostettler. Kontrolleure im öffentlichen Verkehr machen jedoch Passagiere auf die Maskenpflicht aufmerksam. Hilft ein Hinweis nicht, werden die Passagiere aufgefordert, beim nächsten Halt auszusteigen. Bei einer Eskalation wird, die Bahnpolizei eingesetzt. Der öffentliche Verkehr hat eine Pflicht, Passagiere zu transportieren. Diese entfällt jedoch laut Häne, wenn die «Hausregeln» nicht eingehalten werden. Und dazu zählt neu das Tragen einer Maske.Ja. Dafür darf die Maske ausgezogen werden. Wer aber sein Sandwich fertig gegessen hat, muss die Maske wieder anziehen.Nein. Die Masken muss man von zu Hause mitbringen. Die Unternehmen verkaufen keine Masken. Anders als die Deutsche Bahn verzichten die SBB also auch darauf, in ihren Restaurants an Bord Masken zu verkaufen.welche kaufen. Gratismasken werden von den Transportunternehmen nicht abgegeben.Die Ausgangslage ist für die Transportunternehmen nicht einfach: Einerseits ist es möglich, dass sich einige Passagiere nicht mehr in die Busse, Trams und Züge setzen, weil Maskenpflicht herrscht. Auf der anderen Seite könnte es ebenso gut sein, dass die Passagiere wieder mehr Vertrauen in die öffentlichen Verkehrsmittel haben und vermehrt fahren. Die allgemeine Tendenz ist klar. Es fahren wieder mehr Leute im Zug. In dieser Woche lag die Frequenz bei rund 70 Prozent im Regionalverkehr und 60 Prozent im Fernverkehr im Vergleich zur Zeit vor Corona. Dies ist jeweils 5 Prozentpunkte höher als letzte Woche.Spezielle Lösungen hat der öffentliche Verkehr für ein solches Anliegen nicht. Der Grund ist, dass man das ganze Angebot fahre, sagt Häne. Entsprechend gebe es keinen Grund dafür. Es gelten die normalen Hinterlegungsfristen für die Generalabos und die normalen Kündigungsfristen. Heisst: 30 Tage Hinterlegen für GA-Kunden ist möglich. Das Halbtax kann nicht hinterlegt werden. Die Kündigungsfrist für ein GA beträgt einen Monat, und man erhält Geld für die restliche Laufzeit zurück. Für andere Abos etwa von Tarifverbünden können andere Fristen gelten. Da lohnt sich eine Nachfrage bei den Verbünden selbst.
Switzerland Neuesten Nachrichten, Switzerland Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Gilt die ÖV-Maskenpflicht auch für Kinder?Wegen der steigenden Corona-Zahlen erlässt der Bundesrat ein Maskenobligatorium für Busse, Trams und Züge. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Weiterlesen »
Neuer SBB-Chef Ducrot – «Die finanzielle Lage der SBB ist sehr ernst»Vincent Ducrot zieht nach seinen ersten 100 Tagen im Amt eine kritische Zwischenbilanz. Viele Passagiere sind unzufrieden – zurecht findet der SBB-Chef.
Weiterlesen »




