Ein Bundesgerichtsentscheid widerspricht der Mutter, die nicht will, dass ihre Kinder geimpft werden. Sarah Regez (SVP-Baselland) stört sich daran.
Bei einem derart grossen Eingriff in Grundrechte müsste das staatliche Handeln stets dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entsprechen.
Im Besonderen scheint hierbei die Erforderlichkeit als Teilgehalt der Verhältnismässigkeitsprüfung nicht erfüllt zu sein. Oder findet aktuell in der Schweiz ein Massensterben von Kindern an einer Maserninfektion statt? Der Paradigmenwechsel des Bundesgerichts ist daher ungerechtfertigt.
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