Die Rüebli Kurier GmbH bringt kleine und grosse Frachten an ihr Ziel. Dafür hat sie Mitarbeitende auf Abruf angestellt, ähnlich wie Uber-Fahrer. Das Unternehmen wurde von der Eidgenössischen Postkommission gebüsst – dagegen hat Rüebli Kurier Berufung eingelegt.
Die Rüebli Kurier GmbH bringt kleine und grosse Frachten an ihr Ziel. Dafür hat sie Mitarbeitende auf Abruf angestellt, ähnlich wie Uber-Fahrer. Das Unternehmen wurde von der Eidgenössischen Postkommission gebüsst – dagegen hat Rüebli Kurier Berufung eingelegt.Der Rüebli Kurier bringt Frachten von A nach B. «Mit unserer Flotte erledigen wir sämtliche Kurier-Aufträge von 50 Gramm bis 900 kg», heisst es auf der Website der Firma.
Weiter habe das Unternehmen den Ferienanspruch ihrer Angestellten missachtet, indem sie keinen Ferienlohn gewährt habe. Der Ferienanspruch der Mitarbeitenden sei ein wichtiger Bestandteil der Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen im postalischen Bereich.Der Rüebli Kurier verfügt über keine Festangestellten. Je nach Auftragslage arbeiten auf Abruf zwei Kurierfahrer für die Firma.
Nicht korrekt sei auch der Vorwurf, das Unternehmen würde über kein Erfassungssystem der Arbeitszeit verfügen: Auf dem «Dispo-Rapport» sei nämlich die Ladezeit aufgeführt. Die Abgabezeit hingegen sei auf dem Fahrerrapport notiert. Die Rückfahrt an den Sitz ihrer Firma sei dann lediglich noch hinzuzufügen.
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