Ab 1. Januar 2025 wird der Besitz von Rottweilern in Zürich verboten. Bestehende Halter müssen ihren Hund einer Wesensbeurteilung unterziehen. Das Verbot geht auf zwei schwere Angriffe von Rottweilern auf Kinder im Jahr 2024 zurück.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieAb 1. Januar 2025 darf sich in Zürich niemand mehr einen Rottweiler anschaffen. Wer bereits einen besitzt, muss mit seinem Hund zum Test. Rottweiler steht neu ab dem 1. Januar 2025 auf der Liste der im Kanton Zürich verbotenen Hunde.
Ebenfalls strafbar macht sich, wer sich nach dem Januar einen Rottweiler zulegt. Damit verstösst die Person gegen das Hundegesetz und wird mit einer Busse von bis zu 5000 Franken bestraft.Der Rottweiler wird auf sein Gefährdungspotenzial hin bewertet, indem ein Fachexperte sein Verhalten in verschiedenen Situationen beurteilt.
Halterinnen und Halter müssen Auskünfte zu ihren Hundehalte-Kenntnissen geben und Formulare wie eine Wohnsitzbestätigung, Strafregisterauszug und eine Police der Haftpflichtversicherung einreichen.Wenn bei einem Rottweiler ein erhöhtes Gefährdungspotenzial festgestellt wird, kann das Veterinäramt verschiedene Massnahmen anordnen, etwa eine Maulkorb- oder Leinenpflicht sowie zusätzliche Ausbildungskurse.
Ausserdem sei es gemäss Horn «ungerecht, eine ganze Rasse wegen der Handlungen weniger Individuen zu verurteilen». So stünden auch die verantwortungsbewussten Halterinnen und Halter von Rottweilern unter Generalverdacht.Der Kanton Zürich verzeichnete im Jahr 2023 eine Zunahme von 25 Prozent von Hundeattacken im Vergleich zum Vorjahr. Hunde habenalso deutlich mehr Menschen sowie Hunde und andere Tiere gebissen als 2022.
Zürich Rottweiler Hundeverbot Sicherheit Tierhaltung
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