Das Bezirksgericht Uster hat einen 48-jährigen Bauern wegen mehrfacher Tierquälerei verurteilt. Es verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie eine Busse über 3000 Franken.
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In 14 Fällen ging das Gericht von Tierquälerei durch starke Vernachlässigung aus. Strafrechtlich relevant sei dabei die Missachtung der Würde des Tieres. Dafür sprach es die bedingte Freiheitsstrafe aus für die eine Probezeit von zwei Jahren gilt. Genauere Gründe zu den Problemen auf dem Hof im Zürcher Oberland waren an der Verhandlung nicht zu erfahren. Der 48-Jährige blieb der Verhandlung ohne Angabe von Gründen fern – bereits zum zweiten Mal. Da er sich in der Untersuchung zu den Vorwürfen äussern konnte, beriet das Gericht seinen Fall dennoch. Die Staatsanwältin verzichtete auf eine Teilnahme. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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