Richter entscheiden über Vorgehen im Fall des Telegram-Chefs Durow

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Vier Tage nach seiner Festnahme entscheidet sich das weitere Schicksal des Telegram-Gründers Pawel Durow.

Vier Tage nach seiner Festnahme entscheidet sich das weitere Schicksal des Telegram-Gründers Pawel Durow.Französische Ermittlungsrichter mussten am Mittwoch bis 20.00 Uhr entscheiden, ob sie den Chef des Messengerdienstes freilassen oder formelle Ermittlungen gegen ihn einleiten. Einem Medienbericht zufolge erliessen die französischen Behörden einen Haftbefehl gegen Pawel Durow und seinen Bruder Nikolai.

Der gebürtige Russe Pawel Durow war am Samstagabend kurz nach seiner Landung auf dem Flughafen Le Bourget bei Paris festgenommen worden. Die Behörden werfen Telegram mangelnde Kooperation im Kampf gegen Internet- und Finanzkriminalität vor. Nach französischem Recht darf Durow maximal 96 Stunden festgehalten werden, bis ein Richter über das weitere Vorgehen entscheidet.

Formelle Ermittlungen sind weder ein Hinweis auf ein Vergehen noch führen sie zwangsläufig zu einem Prozess. Allerdings sehen Richter in solchen Fällen einen ausreichenden Anfangsverdacht, um weitere Untersuchungen anzuordnen, die sich mehrere Jahre hinziehen können. Bei Durow müssen die Richter ausserdem über eine Untersuchungshaft entscheiden. Dies hängt davon ab, ob sie eine Fluchtgefahr sehen.

Bislang richten sich die Ermittlungen der französischen Behörden nicht gegen bestimmte Personen. Telegram soll Beihilfe zu Straftaten wie Kinderpornografie und Drogenhandel geleistet haben. Ausserdem weigere sich die Plattform, Informationen an Behörden weiterzuleiten. Die französische Staatsanwaltschaft hat sich bislang nicht zu möglichen Vorwürfen gegen Durow persönlich geäussert. Durows Anwalt reagierte nicht auf Kontaktversuche.

Telegram hatte den Vorwurf der Mittäterschaft in einer Stellungnahme nach Durows Verhaftung zurückgewiesen. Es sei absurd, ihn für den Missbrauch der Plattform verantwortlich zu machen. «Telegram hält sich an die EU-Gesetze, einschliesslich des Digital Services Act .» Der europäische DSA verpflichtet Online-Konzerne unter anderem dazu, verstärkt gegen Hass und Hetze im Internet vorzugehen.

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