Mit aller Härte sind Basler Polizei und Strafbehörden in den letzten Jahren gegen linke Demonstrant:innen vorgegangen. Spätestens die Aufarbeitung des 1. Mai 2023 zeigt: Ihre Strategie ist zum Scheitern verurteilt.
Stefan Bohrer, Keystone Am Vorabend des 1. Mai beugt sich in Saal 4 des Basler Strafgerichts Richter Markus Hofer über einen auf den ersten Blick unspektakulären Fall.
Einsprachen gegen zwei Strafbefehle, einmal wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte, einmal wegen Beschimpfung, dazu kleine Übertretungen. Dutzenddelikte in einer Stadt, die Demos oft kriminalisiert.zeigt sich daran, dass der Saal voll ist. Und in der hintersten Reihe vier bewaffnete Polizisten sitzen. Die Verhandlung gehört zu den juristischen Ausläufern der 1.
-Mai-Demo von 2023 – deren Einkesselung landesweit für Aufsehen sorgte: Dutzende Polizist:innen teilten damals den ordentlich angemeldeten Umzug kurz nach dem Start in zwei Hälften, über 200 Personen wurden für bis zu sieben Stunden eingekesselt und immer wieder mit Reizgas traktiert. Den Eingekesselten, darunter zahlreiche Minderjährige, wurden dabei Essen und Trinken sowie der Gang aufs WC verwehrt. Unter die Räder gerieten für einmal nicht nur linksautonome Aktivist:innen, sondern auch Gewerkschafter, Familien, Seniorinnen. Der 1.
Mai 2023 könnte gerade deshalb zum Wendepunkt werden. Erstmals zeigte sich einer breiten Öffentlichkeit, was in der Stadt bei linken Demos seit Jahren gang und gäbe ist. Seit Jahren gehen die Basler Polizei und ihre politisch Verantwortlichen mit beunruhigender Vehemenz gegen linke Proteste vor. In Basel herrscht ein politisches und mediales Klima, in dem jede Kundgebung als Störung der öffentlichen Ordnung gilt.
Wie schrill die Debatte ist, zeigte sich auch nach dem 1. Mai 2023, als die zuständige Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann gegenüber SRF behauptete, man habe verhindert, dass die Stadt «in Schutt und Asche gelegt» worden sei. In den Trams wird jeweils vor Kundgebungen gewarnt, und Regierungsräte wurden schon abgewählt, weil sie angeblich nicht genügend hart gegen Proteste vorgingen. Eine Härte, die sich nicht nur bei Polizeieinsätzen zeigt, sondern in der ganzen Kette der Strafverfolgung.
Und die bewirkt hat, dass sich rechtsstaatlich fragwürdige Praktiken verfestigt haben. Ein Muster dabei: das Konstruieren einer Gefährdungslage, die die krassen Polizeieinsätze rechtfertigt. So auch am 1. Mai 2023.
Die Polizei begründet den Kessel mit einer «aufgeheizten Stimmung», wie aus dem Polizeirapport hervorgeht. Mit Transparenten, Vermummungen und Feuerwerk im Umzug. Dazu behauptet sie eine Gefahrenlage aufgrund eines Videos der Revolutionären Jugend: Auf deren Instagram-Kanal «gab es einen Rap, in welchem der Sänger zur Kompromisslosigkeit im Kampf gegen das Establishment aufruft», wie es im Einsatzrapport der Kriminalpolizei heisst, der der WOZ vorliegt. Schon im Vorfeld nehmen Beamt:innen fünfzehn Personen fest.
Ohne Rechtsgrundlage, wie die Polizeileitung mittlerweile einräumen musste. Viel wahrscheinlicher ist deshalb: Der Kessel war geplant. Am 30. April 2023 treffen sich nach WOZ-Informationen genau an der Stelle der Einkesselung Polizist:innen, um ihren Einsatz an der 1.
-Mai-Kundgebung zu planen. Sie diskutieren, wo sich die Polizei aufstellen soll. Ein Aktivist fotografiert die Vorbereitungen, wird entdeckt und festgenommen. Auch das umfangreiche Filmmaterial der Polizei von der Kundgebung selber, das die WOZ gesichtet hat, deutet darauf hin.
Die Aufnahmen zeigen zunächst Dutzende Polizist:innen in schwerer Panzerung. Der filmende Beamte sagt, kurz nachdem die Demo losgelaufen ist: «Wir sind direkt vor der Einkesselung. Jetzt hiess es, im Schwarzen Block hätten sie Kinder dabei. Wir warten auf weitere Hinweise.
» Kurz darauf bewegen sich die Polizist:innen ein paar Meter zurück. Die Stimme: «Wir verschieben ein paar Meter, damit es nicht offensichtlich ist, dass wir zumachen wollen. » Um 10.30 Uhr funkt der Einsatzleiter B. L.: «Wir kesseln sie ein. » Polizist L. warnt: «Es hat Kinder im Schwarzen Block.
» Einsatzleiter L. zeigt sich unbeeindruckt: «Verstanden. Wir kesseln sie ein. Wenn möglich ohne Einsatz von Mitteln. »Die Videos zeigen, wie daraufhin Polizist:innen zwischen die Demoteilnehmer:innen stürmen und einen Teil der Demonstration abtrennen und einkesseln.
Wie sie mit Pfefferspray gegen Gewerkschafter:innen, unter anderem Unia-Chefin Vania Alleva, vorgehen, die sich mit den Eingekesselten solidarisieren. Wie sie immer wieder Pfefferspray und Gummischrot in den Kessel abfeuern, auffällig oft gegen Filmende. Eine ältere Demonstrantin erzählt der WOZ von einem «Dialog»-Polizisten, der eine Kiste mit Nachschub angeschleppt und auf Nachfrage lachend erklärt haben soll, die beigezogenen Aargauer Polizist:innen hätten «zu viel Gas gegeben».
Nichts, was auf den Videos der Polizei zu sehen ist, schafft die rechtliche Voraussetzung für eine Einkesselung: eine unmittelbar notwendige Gefahrenabwehr. Der Basler Anwalt Guido Ehrler hat deshalb ein Verwaltungsverfahren angestrebt, um die Rechtmässigkeit des Polizeieinsatzes zu untersuchen. Er sagt: «Man behauptet eine Gefährdungslage, belegt diese aber nicht. » Und nun brauche man Verurteilungen, um den Polizeieinsatz im Nachhinein zu rechtfertigen.
«Einen anderen Schluss lassen die Akten für mich nicht zu. »Bekommen Ehrler und seine Mandant:innen recht, wäre das mehr als ein juristischer Sieg. Es würde die Mühle der Strafverfolgung stoppen, in die mindestens siebzig Demonstrant:innen nach dem 1. Mai 2023 geraten sind.
Vor allem aber würde es die Vorgehensweise der Polizei generell infrage stellen – und den gesamten Basler Sicherheits- und Justizapparat noch weiter unter Rechtfertigungsdruck bringen. Krassestes Beispiel dafür sind bislang die Basel-Nazifrei-Proteste von 2018 – deren juristische Aufarbeitung sich für die Behörden zu einem einzigen Debakel entwickelt hat. Die peinliche Bilanz nach acht Jahren gerichtlicher Auseinandersetzungen: ein einziges rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren gegen einen Demonstrierenden. Dutzende weitere Rekursverfahren sind derzeit auf Eis gelegt – weil die Anwält:innen zahlreiche Gegenklagen eingereicht haben.
Die Vorwürfe: Die Kantonspolizei habe widerrechtlich Gewalt angewendet, die Kriminalpolizei zum Schutz ihrer Kolleg:innen Beweismittel manipuliert und die Staatsanwaltschaft damit das Gericht getäuscht. Nachdem erstinstanzlich zahlreiche Demonstrant:innen zu hohen Strafen von bis zu acht Monaten Gefängnis verurteilt worden waren, haben die Verteidiger:innen seither bereits mehrfach recht bekommen. So hat das Appellationsgericht letzten Sommer entschieden, dass die Staatsanwaltschaft den umstrittenen Gummischroteinsatz der Polizei untersuchen muss. Dazu hat es die verantwortlichen Richter:innen wegen mutmasslicher Absprachen in den Ausstand geschickt.
Einzig das Verfahren betreffend Beweismittelmanipulation wurde von einem unabhängigen Staatsanwalt eingestellt – wogegen ein Rekurs hängig ist. Auf wie fragwürdige Weise die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit macht, zeigt sich jedoch auch an der Verhandlung am Strafgericht vom vergangenen 30. April. Video um Video wird abgespielt.
Darauf gemäss Staatsanwaltschaft zu sehen: Wie Louis Müller* Polizisten tätlich angreift. Darauf tatsächlich zu sehen: Müller, wie er von Polizist:innen geschubst und mit Pfefferspray angegriffen wird. Ein Raunen geht durch den Saal. Richter Hofer spricht ihn und die zweite Aktivistin weitgehend frei.
Auch Michael Glauser* erhielt nach dem 1. Mai 2023 einen Strafbefehl, sein Rekursverfahren steht noch aus. Über 2000 Franken soll er bezahlen. Dabei hat er, das wird aus den Polizeivideos klar, nichts anderes getan, als an einer Kundgebung teilzunehmen.
Nach dem Aufmarsch der Polizei sieht man ihn zumeist in den hinteren Reihen des «ordentlichen Demonstrationszugs». Später, als sich die Demonstrant:innen nicht von den Polizist:innen zurückdrängen lassen wollen, stellt er sich den drückenden Polizist:innen entgegen und wird schliesslich mit Pfefferspray eingedeckt. Die Staatsanwaltschaft wirft Glauser unter anderem vor, er habe Polizist:innen «mit ehrverletzenden Kraftausdrücken beschimpft» und getreten. Er sagt dazu: «In meinem Strafbefehl werden einfach komplette Unwahrheiten verbreitet.
» Weder sei er gewalttätig gewesen, noch habe er ehrverletzende Dinge gesagt.
«Gerade weil zahlreiche Kameras konstant auf uns gerichtet waren, habe ich nur korrekte Dinge gesagt wie ‹Schämt euchWie repressiv Basel in den letzten Jahren geworden ist, spiegelt sich in einem Ordner wider, der vor Glauser auf dem Tisch liegt: seine gesammelte Korrespondenz mit Polizei und Staatsanwaltschaft. Immer wieder war er betroffen von willkürlichen Festsetzungen, überbordenden Überwachungsmassnahmen, horrenden Strafen. Wehrte er sich juristisch, erhielt er fast immer recht.
Es sei schon ziemlich absurd, sagt Glauser, «wie oft sie mit ihren Strafbefehlen scheitern». Dennoch seien die vielen Verfahren enorm belastend, «sie sitzen einem immer im Nacken». Das gelte besonders für junge Aktivist:innen: «Sie vor allem sollen zermürbt werden. » Jirka Heller* wurde zermürbt. 2019 wird er, damals knapp volljährig, von einer Bekannten an eine Klimademo gegen die UBS mitgenommen.
Der Protest wird von der Polizei eingekesselt. Danach muss er DNA-Proben abgeben und erhält einen Strafbefehl. Heller sagt: «Mich hat es persönlich getroffen, dass darin lauter falsche Sachen standen. Dass ich von Anfang an bei der Aktion dabei gewesen sei.
Dass ich einen weissen Ganzkörperoverall getragen habe. Das hätte man doch alles überprüfen können. »An einer Solidaritätsdemo vor der Basler Staatsanwaltschaft ein Jahr danach wird Heller wieder eingekesselt. Im Strafbefehl wird ihm unter anderem die Verletzung von Verkehrsregeln vorgeworfen, weil er beim Protest auf der Strasse stand.
Heller wehrte sich gegen die Strafbefehle und wurde von den meisten Vorwürfen freigesprochen. Doch der juristische Kampf habe ihn aufgerieben, sagt er.
«Es hat mich in ein Burn-out getrieben. » Als er 2023 für die Armee ausgehoben werden sollte, erhielt Heller einen Brief: Er sei nicht tauglich für die Landesverteidigung, «weil ein erhöhtes Gefährdungs- und Missbrauchspotential festgestellt wurde». Auf dem Entscheid sind alle juristischen Vorwürfe aufgelistet, auch die entkräfteten. Dass er nicht in die Armee muss, stört Heller nicht, doch der Entscheid verletzte sein Gerechtigkeitsgefühl.
«Ich will die Welt zu einem besseren Ort machen, und von der Gesellschaft bekomme ich die Antwort: ‹Gefährder›. » Am 1. Mai 2023 ist Heller nicht auf die Strasse gegangen. Er erzählt, er habe an dem Tag die Demonstration verschlafen.
«Früher wäre mir das nie passiert. » ●Hat Ihnen dieser Text gefallen? Hat er Ihnen geholfen, Ihre Haltung zum Thema zu schärfen, oder hat er Sie vortrefflich provoziert? Und was ist Ihnen das wert? Unabhängiger Journalismus ist auf einen Beitrag vieler angewiesen.
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