Ob Passgültigkeit, falsche Dokumente für Kinder oder Zollfallen am Euro-Airport: Wer diese Irrtümer bei der Reiseplanung ignoriert, riskiert Probleme in den Ferien.
Was soll da schon schiefgehen? Mehr, als du vielleicht denkst. Sechs vermeintlich harmlose Irrtümer können deine Herbstferien schon an der GrenzeAuf Zoll- und Transitregeln, vor allem bei Zwischenstopps.
Nicht überall. In vielen europäischen Ländern können Schweizerinnen und Schweizer zwar mit der Identitätskarte einreisen. Europa ist aber nicht gleich EU und EU nicht gleich Schengen. Entscheidend sind die Bestimmungen des jeweiligen Reise- und Transitlands..
Für gewöhnliche Ferienreisen brauchen Schweizer Staatsangehörige grundsätzlich einen gültigen Reisepass und müssen das Formular ETA ausfüllen. Die Schweizer ID genügt nur in bestimmten Ausnahmefällen, beispielsweise für gewisse Personen mit einem entsprechenden Aufenthaltsstatus im Vereinigten Königreich.vor jeder Reise die Einreisebestimmungen des Ziellands zu prüfen – egal, wie nahe es ist und auch wenn du vor einiger Zeit schon mal dort warst. Das Ablaufdatum allein entscheidet nicht.
Einige Länder verlangen, dass der Pass bei der Einreise noch mehrere Monate gültig ist. Je nach Destination können beispielsweise drei oder sechs Monate Restgültigkeit verlangt werden. Checke deinen Pass einige Wochen vor deinen Ferien, damit du im Notfall genug Zeit hast, einen Termin im Passbüro zu vereinbaren. Lautfür dringende und begründete Fälle aus , etwa wenn die Zeit für einen ordentlichen Pass nicht mehr reicht.
Das grössere Problem: Nicht jedes Land akzeptiert den provisorischen Schweizer Pass gleich. Auch für einen Transit können besondere Regeln gelten. Wer wenige Tage vor Abflug merkt, dass der Pass nicht genügt, sollte nicht einfach davon ausgehen, dass der provisorische Pass die Ferien rettet. Zuerst müssen die Einreisebestimmungen der betroffenen Länder geprüft werden.
Der eigene Pass oder die eigene ID des Kindes ist nicht immer das einzige Dokument, das relevant ist. Das gilt insbesondere, wenn Minderjährige allein, mit einer Drittperson oder nur mit einem Elternteil verreisen. Das EDA empfiehlt in solchen Fällen eine schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter. Darin sollten unter anderem Kontaktdaten, Reiseziel und Reisedauer festgehalten werden.für eine solche Vollmacht gibt es nicht.
Das Zielland kann aber eigene Anforderungen stellen. Gerade bei unterschiedlichen Familiennamen kann ein zusätzliches Dokument Rückfragen an der Grenze vereinfachen. Der Euro-Airport Basel-Mulhouse-Freiburg liegt vollständig auf französischem Staatsgebiet, obwohl er Basel bedient und einen Schweizer Sektor besitzt. Der Flughafen hat aufgrund eines Staatsvertrags eine besondere binationale Struktur mit einem schweizerischen und einem französischen Zollsektor.
Auch die Zufahrt von Basel ist speziell geregelt.aber beispielsweise bei Zollfragen, Mietwagen oder der Anreise mit dem Auto werden. Wer auf der französischen Seite parkiert, kann auf dem Flughafengelände nicht einfach mit dem Auto in den Schweizer Parking-Sektor wechseln. Dafür muss man über einen regulären Grenzübergang fahren. Wurde ein Pass oder eine ID als verloren oder gestohlen gemeldet, ist das Dokument zur Fahndung ausgeschrieben und gilt nicht mehr als gültiges Reisedokument.
Das EDA warnt deshalb ausdrücklich davor, einen wiedergefundenen Ausweis für eine Reise zu verwenden. Im schlimmsten Fall fällt erst bei der Grenzkontrolle auf, dass das Dokument als verloren gemeldet wurde. Laura Zygmunt arbeitet seit 2022 für 20 Minuten. Sie ist Redaktorin im Ressort Lifestyle und schreibt über die Welt des Reisens.
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